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Anschlagmittel sind ein wesentlicher Bestandteil im Bereich der Hebetechnik. Sie ermöglichen es, Lasten sicher und effizient zu bewegen. Doch ihre zentrale Rolle bringt auch eine große Verantwortung mit sich: Sie müssen regelmäßig und sorgfältig geprüft werden. In diesem Artikel erfahren Sie, was Anschlagmittel sind, warum ihre Prüfung essenziell ist und wie sie korrekt durchgeführt wird – mit Checkliste zum Download.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gesetzliche Prüfpflicht: Anschlagmittel müssen mindestens jährlich von befähigten Personen nach BetrSichV, TRBS 1203 und DGUV Regel 109-017 geprüft werden.
  • Systematische Prüfverfahren: Das Verfahren umfasst die Sicht-, Funktions- und maßliche Prüfung sowie bei bestimmten Anschlagmitteln alle drei Jahre zusätzliche Prüfungen. Besonders anspruchsvolle Umgebungen wie die Chemie- oder Offshore-Industrie können auch häufigere Prüfungen erfordern.
  • Sofortige Aussonderung bei Mängeln: Anschlagmittel mit sichtbaren Schäden, fehlenden Kennzeichnungen oder Verschleißerscheinungen sind unverzüglich außer Betrieb zu nehmen.
  • Qualifizierte Prüfpersonen erforderlich: Nur befähigte Personen mit technischer Ausbildung, Fachkenntnissen und Sachkundenachweis nach DGUV 109-017 dürfen Anschlagmittelprüfungen durchführen.

Was sind Anschlagmittel?

Anschlagmittel sind Hilfsmittel zum Befestigen von Lasten bei Hebevorgängen. Sie dienen als Verbindung zwischen der Last und dem Hebezeug und sind damit ein wichtiger Teil der Lastsicherung. Zu den gängigsten Anschlagmitteln zählen: 

  • Seile
  • Anschlagketten
  • Rundschlingen und Hebebänder
  • Schäkel

Diese Mittel müssen robust, zuverlässig und an die jeweilige Last angepasst sein. Sie dürfen nicht über ihre maximale Tragfähigkeit hinaus belastet werden, sonst besteht ein Sicherheitsrisiko.

Anschlagmittel finden in verschiedenen Branchen Anwendung. Im Bauwesen werden sie etwa zum Heben von Baumaterialien eingesetzt, in der Logistik zum Transport von Waren und im Maschinenbau zum Bewegen schwerer Maschinenteile. Eine korrekte Auswahl und Anwendung sind entscheidend für den Arbeitsschutz bei diesen Prozessen – aber auch die sorgfältige Prüfung der Anschlagmittel.

Checkliste zur Prüfung von Anschlagmitteln 

Da mit Anschlagmitteln schwere Lasten bewegt werden, ist das Sicherheitsrisiko besonders hoch. Die meisten Gefahrenquellen entstehen durch folgende Punkte:

  • Es werden zu schwache, beschädigte oder ungeeignete Anschlagmittel eingesetzt. 
  • Das Gewicht der Last ist nicht bekannt. 
  • Es passieren Fehler beim Anschlagen der Last.

Durch eine regelmäßige Schulung von Mitarbeitenden sowie durch die gewissenhafte Prüfung der Anschlagmittel lässt sich die Unfallgefahr reduzieren. Mit unserer Checkliste zum Herunterladen können Sie die Punkte einzeln abhaken und möglichen Unfallgefahren gezielt entgegenwirken. 

Die Checkliste zur Prüfung von Anschlagmitteln enthält unter anderem folgende Punkte:

  • Die Überprüfung der Anschlagmittel muss durch qualifizierte Personen erfolgen und mindestens einmal jährlich stattfinden. ​
  • Sichtbare Datumsangaben der Prüfungen sind erforderlich, und alle Anschlagmittel sollten zentral registriert sein. ​
  • Beschädigungen an Anschlagmitteln sind zu dokumentieren.
  • Ketten, Gurte und Seile müssen unversehrt sein und klare Kennzeichnungen aufweisen.
  • Vor jedem Einsatz ist eine Sichtkontrolle der Anschlagmittel notwendig, und defekte Materialien sind unverzüglich außer Betrieb zu nehmen.
  • Anschlagpunkte sollten so gestaltet sein, dass ein Aushängen der Anschlagmittel verhindert wird. ​
  • Geeignete Aufbewahrungsgestelle für die Anschlagmittel sind erforderlich.
  • Die Mitarbeitenden müssen jährlich geschult werden, und die Durchführung dieser Schulungen ist zu dokumentieren. ​
  • Die Belastungstabellen der Berufsgenossenschaft müssen verfügbar sein.
  • Anschlagmittel sollten vor Witterungseinflüssen geschützt gelagert werden.
  • Es ist sicherzustellen, dass ausschließlich Lasthaken mit Sicherungen verwendet werden und dass beim Anschlagen mit mehreren Ketten oder Seilen die Tragfähigkeit korrekt berücksichtigt wird.

Welche rechtlichen Vorschriften gelten für die Prüfung von Anschlagmitteln?

Die Prüfung von Anschlagmitteln ist obligatorisch, denn sie dient der Sicherheit am Arbeitsplatz. Verschiedene gesetzliche Vorschriften definieren die Prüfung von Anschlagmitteln, unter anderem die Betriebssicherheitsverordnung und die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) sowie die DGUV-Regel 109-017:

  • Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) schreibt vor, dass nur rechtlich konforme Arbeitsmittel, einschließlich Anschlagmittel, eingesetzt werden dürfen. Sie regelt die grundlegenden Anforderungen an die Prüfung von Arbeitsmitteln durch befähigte Personen und legt fest, dass Arbeitgeber Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen ermitteln müssen.
  • Die TRBS 1203 konkretisiert die Anforderungen an zur Prüfung befähigte Personen und definiert Anschlagmittel als alle Vorrichtungen, die zum Anschlagen von Lasten verwendet werden, wie Seile, Ketten, Gurte, Haken oder Schäkel. Diese Technische Regel stellt sicher, dass nur qualifizierte Personen mit entsprechenden Fachkenntnissen die Prüfungen durchführen.
  • Die DGUV Regel 109-017 zum „Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb“ erläutert spezifische und konkrete Gefährdungen und mögliche Schutzmaßnahmen zum sicheren Betrieb von Lastaufnahmeeinrichtungen. Sie gibt praktische Hinweise zur sicheren Verwendung und Prüfung von Anschlagmitteln. Diese DGUV-Regel behandelt auch spezielle Aspekte wie die Kettenprüfung, die neben der jährlichen Sicht- und Funktionsprüfung alle drei Jahre zusätzlich eine Rissprüfung umfasst.

Diese Unfallverhütungsvorschriften (UVV) für Anschlagmittel stellen gemeinsam sicher, dass Anschlagmittel regelmäßig durch befähigte Personen geprüft werden und somit die Sicherheit am Arbeitsplatz gewährleistet ist.

Wie häufig ist eine Prüfung von Anschlagmitteln durchzuführen?

Zu unterscheiden ist zwischen ersten, regelmäßigen und außerordentlichen Anschlagmittelprüfungen.

Kontrolle vor der ersten Verwendung 

Untersuchen Sie das Material vor der Inbetriebnahme auf eventuelle Beschädigungen. Nutzen Sie keine Anschlagmittel, die Risse, Dellen oder Verformungen aufweisen oder stark von Korrosion betroffen sind. Stellen Sie augenscheinliche Mängel fest, muss eine zur Prüfung befähigte Person die Anschlagmittel kontrollieren.

Wiederkehrende Prüfung

Die Prüfung von Lastaufnahme- und Anschlagmitteln sollte mindestens einmal jährlich von einer befähigten Person durchgeführt werden. Die Prüfungsfrequenz kann aber je nach Branche und Anwendungsbereich variieren. In bestimmten Branchen wie der Offshore- oder Chemie-Industrie gelten aufgrund der extremen Arbeitsbedingungen strengere Anforderungen wie häufigere Prüfungsintervalle und eine detailliertere Prüfung von Anschlagmitteln.

Außerordentliche Prüfung 

Lastaufnahme- und Anschlagmittel müssen in bestimmten Situationen einer außergewöhnlichen Überprüfung durch eine qualifizierte Person unterzogen werden, etwa nach Vorfällen oder besonderen Ereignissen, die potenziell wichtige Sicherheitsparameter wie beispielsweise die Tragfähigkeit der Lastaufnahme- und Anschlagmittel beeinträchtigen könnten, oder nach Reparatur- oder Instandhaltungsmaßnahmen, die Auswirkungen auf die sichere Anwendung der Lastaufnahme- und Anschlagmittel haben könnten. 

Beispiele für die Prüfung verschiedener Anschlagmittel

Laut DGUV gelten für verschiedene Anschlagmittel spezifische Prüfungsanforderungen, zum Beispiel:

  • Rundschlingen-Prüfung: Rundschlingen müssen mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person geprüft werden. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Ablegereife – die Schlinge muss sofort aus dem Verkehr gezogen werden, wenn die Umhüllung so stark beschädigt ist, dass die tragenden Fasern (das Innenleben) sichtbar werden oder wenn Verformungen durch Hitzeeinwirkung erkennbar sind. Zudem ist ein fehlendes oder unlesbares Tragfähigkeitsetikett ein Kriterium, die Schlinge nicht mehr zu verwenden.
  • Anschlagketten-Prüfung: Die Prüfung von Anschlagketten ist zweistufig aufgebaut. Es ist eine jährliche Sicht- und Funktionsprüfung auf Verschleiß, Kettenglied-Längung, Verformungen oder Risse durchzuführen. Alle drei Jahre erfolgt eine zusätzliche Rissprüfung (z. B. mittels Magnetpulververfahren) oder eine Probebelastung mit dem 1,5- bis 2-fachen Wert der Tragfähigkeit.
  • Hebebänder-Prüfung: Wie Rundschlingen unterliegen auch Hebebänder einer mindestens jährlichen Prüfpflicht. Kritische Mängel, die zum sofortigen Aussondern führen, sind Garnbrüche (insbesondere Querschnitte von mehr als 10 % der Breite), beschädigte Webkanten oder zerstörte tragende Nähte. Hebebänder dürfen nur mit geeignetem Kantenschutz an scharfen Kanten verwendet werden, um vorzeitigen Verschleiß und Unfälle zu vermeiden.

Beachten Sie für die Einhaltung des richtigen Prüfungsintervalls in jedem Fall auch die Gewährleistung des herstellenden Unternehmens für die Verwendung der jeweiligen Anschlagmittel.

Wer darf Anschlagmittel prüfen?

Für die Befähigung zur Prüfung von Anschlagmitteln ist eine entsprechende Qualifizierung erforderlich. Die nach § 2 Absatz 6 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) befähigte Person hat folgende Kriterien zu erfüllen: 

  • Berufsausbildung: eine abgeschlossene technische Ausbildung oder ein entsprechendes Studium, das die Basis für das Verständnis der technischen Zusammenhänge bildet
  • Fachkenntnisse: umfangreiches Fachwissen im Zusammenhang mit den zu prüfenden Anlagen und Arbeitsmitteln
  • Berufserfahrung: praktische Erfahrung im Umgang mit den zu prüfenden Anschlagmitteln und Kenntnis der betrieblichen Abläufe
  • zeitnahe berufliche Tätigkeit: regelmäßige Durchführung von Prüfungen und kontinuierliche Fortbildung (z. B. durch einen Sachkundelehrgang nach DGUV Regel 109-017), um den aktuellen Stand der Technik und des Regelwerks zu kennen

Wie sehen die konkreten Prüfverfahren und -schritte für Anschlagmittel aus?

Die Prüfung erfolgt systematisch nach festgeschriebenen Verfahren, um die Sicherheit zu garantieren:

  • Bei der Sichtprüfung findet eineKontrolle auf äußere Mängel wie Verformungen, Anrisse, Schnitte, Brüche oder Korrosion statt. Auch die Kennzeichnung wird überprüft – ein Anschlagmittel ohne lesbares Tragfähigkeitsetikett oder Anhänger ist sofort ablegereif.
  • Die Funktionsprüfung beinhaltet dasTesten von beweglichen Teilen wie Sicherheitshaken, Schnappschlössern oder Schäkelbolzen auf Leichtgängigkeit und ordnungsgemäße Verriegelung.
  • Die maßliche Prüfung betrifft insbesondere Ketten und Seile. Gemessen werden die Dehnung (Längung) und die Querschnittsminderung. Beispielsweise darf die Dicke eines Kettengliedes an keiner Stelle um mehr als 10 % abgenommen haben.
  • Es gibt auch besondere Prüfverfahren (z. B. Rissprüfung): Für Anschlagketten ist beispielsweise mindestens alle drei Jahre ein zerstörungsfreies Prüfverfahren (z. B. Magnetpulverprüfung) vorgeschrieben, um oberflächennahe Risse zu erkennen, die mit bloßem Auge unsichtbar sind.

Wichtig ist auch die abschließende Dokumentation: Jede Prüfung muss in einem Prüfprotokoll oder einer digitalen Prüfakte lückenlos dokumentiert werden, inklusive Prüfdatum, Befund und Unterschrift der befähigten Person.

Zum Verschleiß von Anschlagmitteln

Durch regelmäßigen Gebrauch unterliegen Anschlagmittel einer natürlichen Abnutzung, die die Sicherheit von Mitarbeitenden beeinträchtigen kann: Faktoren wie mechanische Belastung oder Umwelteinflüsse können das Material beschädigen, etwa durch Korrosion oder Verformung. Werden Anschlagmittel außerdem unsachgemäß verwendet oder überlastet, kann das zu einer Materialermüdung und vorzeitigem Verschleiß führen. Besonders betroffen sind hiervon Stellen, die regelmäßig stark belastet werden.

Zu den häufigsten Anzeichen für verschlissene oder beschädigte Anschlagmittel gehören: 

  • Sichtbare Schäden: Dazu zählen Risse, Schnitte, Abrieb, Verformungen oder Korrosion an den Anschlagmitteln. 
  • Veränderungen in der Länge: Eine unerwartete Dehnung oder Verkürzung kann auf eine Überlastung oder Beschädigung hinweisen. 
  • Defekte oder fehlende Kennzeichnungen: Unleserliche oder fehlende Herstellerkennzeichnungen, die wichtige Informationen wie Tragfähigkeit und Materialtyp enthalten, dürfen nicht mehr eingesetzt werden.  
  • Veränderungen in der Struktur: Bei Seilen oder Anschlagketten sollten Sie auf verdrehte, gelockerte oder herausstehende Drähte achten. 

Es ist wichtig, bei diesen Anzeichen sofort zu handeln und die Anschlagmittel nicht mehr zu verwenden. Um Verschleiß vorzubeugen, besteht eine regelmäßige Prüfpflicht wie bei Kran- und Hebezeugen. Dadurch reduzieren Sie das Unfallrisiko und sorgen dafür, dass die Anschlagmittel möglichst sicher verwendet werden können.

FAQ zur Prüfung von Anschlagmitteln 

Wer darf Anschlagmittel prüfen?

Die Prüfung von Anschlagmitteln muss von einer befähigten Person durchgeführt werden. Diese Befähigung liegt laut der gesetzlichen Vorschriften vor, wenn die Person über eine entsprechende Berufsausbildung, technische Kenntnisse sowie Berufserfahrung verfügt und einen Sachkundenachweis nach DGUV 109-017 erfolgreich abgeschlossen hat.

Kann die Prüfung auch intern durchgeführt werden?

Ja, wenn im Unternehmen eine befähigte Person nach § 2 Abs. 6 BetrSichV mit entsprechender Qualifikation und Sachkundenachweis vorhanden ist. 

Wie oft sollten Anschlagmittel überprüft werden?

Die Häufigkeit der Prüfung von Anschlagmitteln hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der Art der Anschlagmittel, ihrer Nutzungsintensität und den spezifischen Arbeitsbedingungen. Allgemein sehen die gesetzlichen Vorschriften vor, dass Anschlagmittel mindestens einmal jährlich überprüft werden müssen. In Bereichen mit hoher Beanspruchung oder in besonders anspruchsvollen Umgebungen können jedoch häufigere Prüfungen erforderlich sein. Bei einigen Anschlagmitteln beträgt das Prüfungsintervall auch drei Jahre. Anschlagmittel sollten zusätzlich überprüft werden, wenn sie Unfällen oder übermäßigen Belastungen ausgesetzt waren. 

Was sind die häufigsten Anzeichen für verschlissene oder beschädigte Anschlagmittel?

Zu den häufigsten Anzeichen für verschlissene oder beschädigte Anschlagmittel gehören sichtbare Schäden wie Risse, Schnitte, Abrieb, Verformungen oder Korrosion an den Anschlagmitteln, Veränderungen der Länge, defekte oder fehlende Kennzeichnungen sowie Veränderungen in der Struktur.

Was passiert nach der Prüfung mit mangelhaften Anschlagmitteln?

Mangelhafte Anschlagmittel werden sofort außer Betrieb genommen und entsprechend gekennzeichnet. Sie dürfen erst nach erfolgreicher Reparatur und erneuter Prüfung wieder verwendet werden.

Bildquellen:
© gettyimages.de –
serts