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Wer in der Höhe arbeitet, ist besonders gefährdet, einen Arbeitsunfall zu erleiden: Rund ein Viertel aller tödlichen Arbeitsunfälle ist auf Abstürze zurückzuführen. Um das zu vermeiden, spielt die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz, die PSAgA, eine zentrale Rolle. Informationen zu Vorschriften und Verpflichtungen sowie Tipps zur richtigen Lagerung und Pflege erhalten Sie in diesem Beitrag.

Welche Vorschriften gibt es für die PSA zur Absturzsicherung?

Um die Sicherheit von in der Höhe arbeitenden Personen zu gewährleisten, sind gemäß PSA-BV sowohl arbeitgebende Unternehmen als auch Arbeitnehmende zur Einhaltung bestimmter Vorschriften in Bezug auf die PSA gegen Absturz verpflichtet.

UnternehmenArbeitnehmende
• muss seinen Angestellten geeignete Schutzausrüstung gegen Absturz zur Verfügung stellen
• PSAgA muss den Anforderungen der Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über persönliche Schutzausrüstungen und zur Aufhebung der Richtlinie 89/686/EWG entsprechen
• muss mindestens einmal jährlich Unterweisungen über die sachgemäße Anwendung durchführen
• müssen die PSA gegen Absturz anwenden (beispielsweise beim Errichten von Gerüsten der verschiedenen Gerüstklassen)
• müssen vor jeder Benutzung eine Sicht- und Funktionsprüfung durchführen
• müssen etwaige bestehende Mängel sofort an verantwortliche Personen melden
• dürfen PSAgA bei bestehenden Schäden nicht verwenden

Vor jedem Gebrauch der PSA gegen Absturz sind Sie bzw. Ihre Mitarbeitenden verpflichtet, die Schutzausrüstung auf Unversehrtheit und Funktionalität zu überprüfen. Zusätzlich ist eine regelmäßige sachkundige Überprüfung vorgeschrieben: Spätestens alle 12 Monate muss eine sachverständige Person nach DGUV Grundsatz 312-906 alle Komponenten der Ausrüstung auf einen arbeitssicheren Zustand und die korrekte Anwendbarkeit überprüfen.

Eine PSA zur Absturzsicherung sollte jeweils nur von einer einzigen Person genutzt werden. Sie ist den individuellen körperlichen Voraussetzungen der Person und der ausgeführten Tätigkeit anzupassen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch eine Nutzung durch mehrere Personen erforderlich sein. In diesem Fall muss das arbeitgebende Unternehmen besonders darauf achten, dass die PSAgA immer individuell angepasst, regelmäßig gereinigt und ordentlich gelagert wird.

Wie Sie Ihre PSAgA richtig lagern und pflegen

Damit die Ausrüstung möglichst sicher ist und es bei Überprüfungen keinen Grund zur Beanstandung gibt, ist die richtige Lagerung und Pflege der PSA zur Absturzsicherung wichtig. Zudem sollten Sie Ihre Ausrüstung regelmäßig reinigen – mit mindestens der gleichen Gewissenhaftigkeit, mit der Sie Arbeitskleidung säubern oder Arbeitsschuhe pflegen. Tipps zum richtigen Vorgehen:

  1. Die richtige Lagerung

    PSAgA muss richtig gelagert werden
    Achten Sie darauf, die Schutzausrüstung ordnungsgemäß wegzuräumen: Sie sollte nicht über Nacht draußen liegen bleiben, da die Witterung Schäden verursachen und Ihre Sicherheit beeinträchtigen kann.

    • Hängen Sie die PSA gegen Absturz auf – am besten so, dass nichts zerknittert oder verbogen wird.
    • Für den Auffanggurt eignet sich ein Bügel, an dem Sie ihn wie eine Weste aufhängen können.
    • Seile und Gurte sollten Sie immer liegend lagern (werden sie für längere Zeit aufgehängt, entwickeln sie Schwachstellen dort, wo das Material an der Aufhängung aufliegt).

  2. Der richtige Ort

    PSAgA an einem geschützten Ort lagernWählen Sie einen trockenen, geschützten Raum zur Lagerung Ihrer PSA gegen Absturz. Achten Sie darauf, dass die Ausrüstung keiner großen Wärme oder UV-Licht ausgesetzt ist. Auch sollten sich keine spitzen oder scharfen Gegenstände in der Nähe befinden – diese können das Material schädigen.

  3. Sicherheit vor unbefugtem Zugriff

    PSAgA sicher vor unbefugtem Zugriff aufbewahrenStellen Sie sicher, dass keine unbefugten Personen Zugriff auf Ihre PSA zur Absturzsicherung haben, damit diese nicht unsachgemäß genutzt wird. Falls möglich, schließen Sie die Schutzausrüstung ein, z. B. in einem Spind.

  4. Die richtige Pflege

    eine PSAgA muss fachgerecht gepflegt werdenReinigen Sie Ihre PSA gegen Absturz regelmäßig, wenn sie verschmutzt ist:
    • Verwenden Sie einen Schwamm und lauwarmes Wasser.
    • Wischen Sie mit dem Schwamm über die Ausrüstung.
    • Spülen Sie die Ausrüstung mit klarem Wasser ab.
    • Hängen Sie sie zum Trocknen an einem luftigen Ort auf.

    Achtung: PSAgA können Sie nicht einfach so wie Arbeitskleidung reinigen. Nutzen Sie für die Reinigung Ihrer PSAgA keine Bleichmittel, Waschmittel, Weichspüler, chlorhaltigen Putzmittel oder Scheuermittel. Weichen Sie die Ausrüstung nicht ein!

Welche PSA gegen Absturz ist die richtige?

Es gibt verschiedene Systeme, die in der Höhe arbeitende Personen gegen Absturz sichern.

Je nach Art des Systems werden unterschiedliche Komponenten mit verschiedenen Funktionen verwendet, deren Auswahl sich nach der zu verrichtenden Tätigkeit richtet. Im Wesentlichen unterscheidet man drei verschiedene Systeme: das Rückhaltesystem, das Positionierungssystem und das Auffangsystem.

SystemEigenschaftenKomponenten
Rückhaltesystemmaximale Sicherheit für Anwendende
• Sicherung durch eine fixe Seillänge
• hindert Nutzende am Erreichen der Absturzkante, ermöglicht eine eingeschränkte Bewegungsfreiheit
• dadurch kann es nicht zum Absturz kommen
• Falldämpfer nicht zwingend erforderlich, aber dringend empfohlen 
Folgende Komponenten können beispielsweise bei einem Rückhaltesystem eingesetzt werden:

• Haltegurt
• Verbindungsmittel mit Fixlänge
Auffangsystem• nur wirksam ab einer bestimmten Höhe
• ermöglicht große Bewegungsfreiheit: die Absturzkante kann erreicht werden, somit ist ein Absturz möglich
• Falldämpfer sind unbedingt erforderlich
• höheres Risiko für Hängetrauma
Folgende Komponenten können beispielsweise bei einem Auffangsystem eingesetzt werden:

• Auffanggurt mit seitlichen Halteösen
• einstellbares Verbindungsmittel
Positionierungssystem• hält Nutzende in einer bestimmten Position
• verhindert den freien Fall
• Auffanggurt mit Falldämpfer
• Höhensicherungsgerät
• mitlaufende Auffanggeräte

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Ein Auffangsystemkann Absturzunfälle und den freien Fall beim Absturz nicht verhindern. Es bremst die Geschwindigkeit des freien Falls lediglich ab und verhindert, dass Personen auf dem Boden aufschlagen. Für die präventive Sicherung gegen Absturz sind Rückhaltesysteme die beste Wahl: Sie verhindern Abstürze und bieten eine größtmögliche Arbeitssicherheit für Tätigkeiten in der Höhe.

Die Auswahl der passenden PSAgA erfolgt folgendermaßen:

An der Arbeitsstätte muss eine sachkundige Gefährdungsbeurteilung erfolgen – insbesondere ist eine solche Gefährdungsbeurteilung auf der Baustelle wichtig. Sie wird entweder durch eine Fachsicherheitskraft im Unternehmen oder durch eine externe, zertifizierte Beratung durchgeführt. Die beratende Person berücksichtigt in diesem Zuge verschiedene Kriterien, z. B. den Aktionsradius, das jeweilige Körpergewicht und die Fallhöhe. Anhand dieser Kriterien wird eine Produktauswahl für die passende PSAgA getroffen.

Unter Umständen kann es auch sinnvoll sein, beim Arbeiten und dem Umgang mit Leitern und Tritten eine PSAgA anzulegen – insbesondere wenn Sie Alleinarbeit sicher gestalten wollen.

Der Auffanggurt – Herzstück der PSA gegen Absturz

Eine persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz beinhaltet verschiedene Komponenten, die je nach System unterschiedlich zusammengestellt werden können. Neben Höhensicherungsgerät und Verbindungsmittel ist der Auffanggurt ein zentraler Bestandteil jeder PSAgA. Hierbei handelt es sich um ein Körperhaltesystem: Der Auffanggurt erfüllt die Funktion, den menschlichen Körper nach einem Absturz zu halten. Verstellbare Gurtbänder im Bereich von Brust, Armen, Hüfte und Beinen bilden die Basis eines Auffanggurtes, sodass er an verschiedene Körpergrößen und -umfänge individuell angepasst werden kann.

Der Auffanggurt muss verschiedene Anforderungen erfüllen. So schreiben die Herstellungsrichtlinien nach EN 361 für tragende Gurtbänder eine Mindestbreite von 40 mm vor. Weiterhin müssen sich die Auffangösen über dem Körperschwerpunkt befinden – dadurch ist gewährleistet, dass der Körper nach einem Absturz in einer aufrechten Position bleibt und schwerste Verletzungen möglichst verhindert werden.

Ein Auffanggurt ist mit verschiedenen Ösen versehen, die bestimmte Kennzeichnungen aufweisen müssen. Ösen, die eine Auffangfunktion erfüllen, müssen mit einem A gekennzeichnet sein. Besonders im Brustbereich werden diese häufig aus zwei Gurtschleifen gebildet – dann sind sie mit einem A2 versehen. Verfügt eine Öse nicht über eine entsprechende Kennzeichnung (z. B. seitlich am Auffanggurt), darf sie keine Auffangfunktion erfüllen.

FAQ zu PSA gegen Absturz

Wie und wie häufig muss die Ausrüstung überprüft werden?

Laut PSA-Herstellerrichtlinie 89/686/EWG in Verbindung mit der europäischen harmonisierten Norm DIN EN 365 „Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz / Allgemeine Anforderungen an Gebrauchsanleitungen und Kennzeichnung“ muss die Ausrüstung mindestens alle 12 Monate von einer sachkundigen Person geprüft und, falls erforderlich, gewartet werden. Wartungs- und Reparaturarbeiten müssen ebenfalls von einer sachkundigen Person durchgeführt werden. Grundsätzlich müssen Anwendende die Ausrüstung vor jedem Einsatz überprüfen.

Ab welcher Höhe ist eine PSAgA vorgeschrieben?

Bereits ab einer Absturzhöhe von 2,00 m müssen Sie gemäß ASR A2.1 eine PSA gegen Absturz tragen. Bei einer Tätigkeit im Wasser oder beim Umgang mit Stoffen, in denen man versinken kann, ist es gemäß ASR A2.1 erforderlich, ab 0,00 m PSAgA zu tragen.

Woher weiß ich, welche PSA gegen Absturz die richtige für mich ist?

An der Arbeitsstätte muss eine sachkundige Gefährdungsbeurteilung erfolgen – entweder durch eine Fachsicherheitskraft im Unternehmen oder durch eine externe, zertifizierte Beratung. Diese berücksichtigt verschiedene Kriterien, z. B. den Aktionsradius, das Körpergewicht und die Fallhöhe. Anhand dieser Kriterien wird eine Produktauswahl für die passende Schutzausrüstung getroffen.

Darf ich Produkte verschiedener Hersteller in meiner PSA gegen Absturz zusammen verwenden?

Die Produkte verschiedener Hersteller können unter bestimmten Voraussetzungen gemeinsam Bestandteile einer PSAgA sein. Achtung: Nicht alle Elemente dürfen Sie miteinander kombinieren, sondern nur die eines in sich geschlossenen Systems. Genaue Angaben finden Sie in der DIN EN 363 „Persönliche Absturzschutzsysteme“ und in der DGUV Regel 112-198.

Was tun, wenn es doch zu einem Absturz kommt?

Kommt es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Absturzunfall, rufen Sie die Höhenrettung. Nur ausgebildete Personen mit Expertise in Höhenrettung sollten die Erste Hilfe bei einem Absturz übernehmen, denn es besteht die Gefahr eines Hängetraumas. Hierbei können die Seile dem in der Luft hängenden Opfer die Arterien abschnüren – Ersthelfende dürfen also nicht die übliche Schocklage anwenden, sondern müssen die betroffene Person in einer kauernden Position behandeln.

Bildquellen:
© gettyimages.de
RainStar