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Staplerfahren im Betrieb birgt ein Sicherheitsrisiko für Menschen und Güter. Um das Unfallrisiko möglichst gering zu halten, muss jede fahrzeugführende Person eine jährlich wiederkehrende Sicherheitsunterweisung absolvieren, um den Gabelstapler weiterhin fahren zu dürfen. Die Sicherheitsunterweisung hilft, den Umgang mit dem Flurförderzeug zu verbessern und die Sicherheitsbestimmungen im Betrieb einzuhalten. Welche Anforderungen und Inhalte damit verbunden sind, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Die Sicherheitsunterweisung ist für das Bedienen aller Flurförderzeuge mit Fahrersitz und Fahrerstand (auch mit Geschwindigkeiten von unter 6 km/h) sowie Mitgängerflurförderzeuge verpflichtend.
Die Sicherheitsunterweisung muss bei Aufnahme der Tätigkeit (Erstunterweisung) und in regelmäßigen Abständen (mindestens 1x jährlich, bei Jugendlichen mindestens halbjährlich) von einer erfahrenen Person mit Fachkenntnis, z.B. für die Unterweisung von Bedienern von Flurförderzeugen, durchgeführt werden.
(vgl. ArbSchG §12, JArbSchG §29, BetrSichV §12, DGUV Vorschrift 1 §4, DGUV Vorschrift 68)
Bedingungen für das Fahren eines Gabelstaplers
Die Unfallstatistiken der Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zeigen, dass von Gabelstaplern ein erhöhtes Sicherheitsrisiko ausgeht. Durch Anfahrunfälle, das Kippen des Staplers oder den Absturz der Ladung wurden allein im Jahr 2019 14.788 Arbeitsunfälle verursacht. Daran wird deutlich, wie wichtig das Thema für die Sicherheit im Lager und in Produktionsstätten mit Staplerverkehr ist.
Auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat die DGUV deshalb eine Unfallverhütungsvorschrift für Flurförderzeuge (DGUV-Vorschrift 68) erarbeitet. Dort sind die Bedingungen festgelegt, unter denen Sie bzw. Ihr Personal ein Flurförderzeug bedienen bzw. einen Gabelstapler fahren dürfen. Das umfasst im Wesentlichen:
- die Erfüllung des vorgeschriebenen Mindestalters
- die persönliche Eignung (körperlich und psychisch)
- den Besitz eines entsprechenden Ausbildungsnachweis für Flurförderzeuge (Staplerschein)
Welche Bedeutung hat die jährliche Unterweisung für Staplerfahrende ?
Nach der bestandenen Prüfung behält der Staplerschein seine Gültigkeit nur, wenn Sie einmal im Jahr an der gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsunterweisung für Flurförderzeuge teilnehmen. Sie zielt darauf ab, Ihre Kenntnisse für den sicheren Umgang mit Gabelstaplern im Betrieb aufzufrischen und dadurch die Arbeitssicherheit aller beteiligten Personen zu gewährleisten.
Die jährliche Sicherheitsunterweisung für Bedienende von Flurförderzeugen unterscheidet sich von der Erstunterweisung, die nach der bestandenen Ausbildung vom Betreibenden du rchgeführt werden muss. Die Erstunterweisung erfolgt intern durch qualifizierte Vorgesetzte. Sie beinhaltet betriebs- und tätigkeitsspezifische Unfallgefahren, Betriebsanweisungen und Besonderheiten des jeweiligen Gabelstaplers bzw. Flurförderzeuges. Dagegen wird die jährliche Unterweisung extern durchgeführt; es sei denn, Sie sind in einem zertifizierten Unternehmen beschäftigt, oder es gibt Personal mit der notwendigen Qualifikation. Die jährliche Sicherheitsunterweisung dient der Auffrischung und Vertiefung Ihrer Kenntnisse über Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz beim Beladen, Bedienen und Fahren eines Gabelstaplers bzw. Flurförderzeuges. Die Inhalte können sowohl praktisch als auch theoretisch aufgefrischt werden – eine Verpflichtung zur Durchführung praktischer Übungen besteht nicht.
Flurförderzeuge ohne Fahrersitz oder Fahrerstand dürfen Sie ohne Ausbildungsnachweis (Staplerschein) bedienen, sofern sie eine Geschwindigkeit von 6km/h nicht überschreiten. Kommen in Ihrem Betrieb nur Mitgängerfahrzeuge oder Handhubwagen wie Hochhubwagen und Hubwagen zum Einsatz, müssen Sie die Belegschaft dennoch gemäß §12 BetrSichV regelmäßig über Sicherheitsrisiken und das richtige Verhalten bei Unfällen unterrichten.
Jährliche Unterweisung für Gabelstapler vorschriftsgemäß durchführen
Zur korrekten Umsetzung der gesetzlichen Vorschrift muss die Unterweisung für Gabelstaplerfahrer und -fahrerinnen nach bestimmten Kriterien durchgeführt werden.
- Mündlich oder digital
Die Unterweisung kann sowohl mündlich als auch digital erfolgen. Beachten Sie, dass im direkten Austausch von Vorgesetzten und Staplerfahrenden personen- oder betriebsspezifische Probleme in der Regel eher zur Sprache kommen als bei digitalen Formaten.
- Sprache
Die Unterweisung soll in leicht verständlicher Sprache gehalten werden, gegebenenfalls auch in einer Fremdsprache. So wird sichergestellt, dass alle Inhalte erfasst und umgesetzt werden können.
- Unterweisungszeit
Sie muss während der Arbeitszeit stattfinden, die Mitarbeitenden erhalten also eine entsprechende Vergütung.
- Zeitpunkt
Spätestens ein Jahr nach der letzten Sicherheitsunterweisung müssen die Mitarbeitenden erneut unterwiesen werden.
- Dokumentation
Die jährliche Unterweisung für Gabelstapler wird schriftlich dokumentiert, indem ein entsprechendes Formular ausgefüllt und sowohl von unterweisenden als auch unterwiesenen Personen unterschrieben wird.
Vorlage für die Unterweisung für Staplerfahrende
Ein entsprechendes Formular erhalten Sie hier zum Download.
Bitte beachten Sie: Die im Dokument erwähnten Inhalte sind nur eine Auswahl der wichtigsten Aspekte, die im Rahmen der Unterweisung abgedeckt werden sollten und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Detaillierte Informationen lesen Sie dazu in den aufgeführten und ggf. weiteren Vorschriftensammlungen und Gesetzestexten nach. Bei der konkreten Umsetzung im Betrieb können und sollten im Zweifel außerdem Sachverständige hinzugezogen werden.
Inhalt der jährlichen Sicherheitsunterweisung
Eine vorschriftsgemäße Unterweisung für Gabelstaplerfahrer und -fahrerinnen ist Bestandteil der betrieblichen Ausbildung und muss inhaltlich verhaltensbezogene und gerätebezogene Aspekte abdecken. Nur so kann die interne Arbeitssicherheit im Umgang mit Flurförderzeugen sichergestellt werden.
Verhaltensbezogene Inhalte
- Sicherheitstipps zur Unfallvermeidung
- Vorschriften zur Unfallverhütung und Betriebsanweisungen
- Betriebliche Sicherheitsschulung (Fluchtwege, Verhalten bei einem Arbeitsunfall, Standort von Erste-Hilfe-Ausrüstung, etc.
Gerätebezogene Inhalte
- Sachgemäße Verwendung und Bedienung
- Herstellerschulung für spezifische Gerätefunktonen
- Sicherer Einsatz von Anbaugeräten
- Gefahr- und Fehlererkennung bei der täglichen Prüfung des Staplers vor dem Arbeitseinsatz
- Beachten Sie die Vorschriften DGUV 308-001-3.4.2 und DGUV 308-001-3.4.1
Wer darf die jährliche Unterweisung für Staplerfahrende durchführen?
Laut Arbeitsschutzgesetz unterliegt die Pflicht zur jährlichen Unterweisung für Flurförderzeuge der betriebsinnehabenden Person. Diese beauftragt laut § 13 Abs. 1 ArbSchG eine fachkundige Person mit der Unterweisung. Welche Anforderungen diese Person erfüllen muss, ist nicht im Detail geregelt und fällt in den Entscheidungsbereich der betriebsinnehabenden Person.
In Abgrenzung zur Stufe 3 (jährliche Unterweisung für Gabelstaplerfahrende) sind für die Sicherheitsunterweisung Stufe 1 und 2 (Unterweisung für Flurförderzeugfahrende) in der Regel umfassende Kenntnisse und praktische Erfahrungen im Umgang mit Flurförderzeugen erforderlich:
- Mindestalter 24 Jahre
- Meisterbrief oder mindestens vier Jahre Berufserfahrung in vergleichbarer Funktion
- Eigener Flurmittelförderschein
- Mindestens zwei Jahre praktische Erfahrungen mit Flurförderzeugen (Umgang und Einsatz)
- Teilnahme an einem Lehrgang, der zur Ausbildung von Gabelstaplerfahrenden befähigt
- Kenntnis der Gesetze und Vorschriften zum Arbeitsschutz und den relevanten technischen Regeln
Ausführliche Informationen finden Sie in der DGUV Information 208-004 „Gabelstapler“ und im DGUV Grundsatz 308-001 „Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand“.
Die Kosten für die Unterweisung richten sich nach Ihrem Standort und den Gegebenheiten im Betrieb. Generell können Sie jedoch mit 100 bis 150 Euro pro Person rechnen.
FAQ zur jährlichen Unterweisung für Gabelstaplerfahrende
Die jährliche Unterweisung wird extern durchgeführt; es sei denn, Sie sind in einem zertifizierten Unternehmen beschäftigt, oder es gibt Personal mit der notwendigen Qualifikation. Die jährliche Sicherheitsunterweisung dient der Auffrischung und Vertiefung Ihrer Kenntnisse über Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz beim Beladen, Bedienen und Fahren eines Gabelstaplers bzw. Flurförderzeuges. Die Inhalte können sowohl praktisch als auch theoretisch aufgefrischt werden – eine Verpflichtung zur Durchführung praktischer Übungen besteht nicht.
Der Ausbildungsnachweis (Staplerschein) ist lebenslang gültig. Dennoch dürfen Sie nur einen Gabelstapler fahren, wenn Sie einmal im Jahr die gesetzlich vorgeschriebene Unterweisung für Staplerfahrer und Staplerfahrerinnen absolvieren sowie zusätzlich eine betriebliche bzw. einsatzbezogene Unterweisung erhalten. Diese Unterweisung zielt darauf ab, Ihre Kenntnisse für den sicheren Umgang mit Gabelstaplern im Betrieb aufzufrischen und dadurch die Arbeitssicherheit aller beteiligten Personen zu gewährleisten.
Laut Arbeitsschutzgesetz unterliegt die Pflicht zur jährlichen Unterweisung für Flurförderzeuge der betriebsinnehabenden Person. Diese beauftragt laut § 13 Abs. 1 ArbSchG eine fachkundige Person mit der Unterweisung. Welche Anforderungen diese Person erfüllen muss, ist nicht im Detail geregelt und fällt in den Entscheidungsbereich der betriebsinnehabenden Person. In Abgrenzung zur Stufe 3 (jährliche Unterweisung für Gabelstaplerfahrende) sind für die Sicherheitsunterweisung Stufe 1 und 2 (Unterweisung für Flurförderzeugfahrende) in der Regel umfassende Kenntnisse und praktische Erfahrungen im Umgang mit Flurförderzeugen erforderlich:
· Mindestalter 24 Jahre
· Meisterbrief oder mindestens vier Jahre Berufserfahrung in vergleichbarer Funktion
· Eigener Flurmittelförderschein
· Mindestens zwei Jahre praktische Erfahrungen mit Flurförderzeugen (Umgang und Einsatz)
· Teilnahme an einem Lehrgang, der zur Ausbildung von Gabelstaplerfahrenden befähigt
· Kenntnis der Gesetze und Vorschriften zum Arbeitsschutz und den relevanten technischen Regeln
Die Unterweisung muss ein Mal im Jahr erfolgen, und zwar vor Ablauf eines Jahres nach der letzten Unterweisung. Ein kürzerer Zeitraum ist möglich, das Überschreiten der Ein-Jahres-Frist ist dagegen problematisch.
Die Kosten für die Unterweisung richten sich nach dem jeweiligen Angebot, dem Standort und den Gegebenheiten im Betrieb. Generell können Sie jedoch mit etwa 100 – 150 Euro pro Person rechnen.
Bildquellen:
© Jungheinrich AG