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Flurförderzeuge bzw. Flurfördermittel werden in jedem größeren Betrieb eingesetzt; ob in der Industrie, in der Logistik oder im Handwerk. Sie spielen eine entscheidende Rolle bei der Bewältigung innerbetrieblicher Rohstoff- und Warenströme. Je nach Anforderungsprofil können unterschiedliche Gerätearten infrage kommen, um Ihr Lager oder Ihren Warenbestand bestmöglich zu organisieren.

Doch was sind Flurförderzeuge überhaupt, nach welchen Kriterien werden sie eingeteilt und für welche Fahrzeugarten benötigen Sie einen Flurförderschein? Antworten auf diese Fragen finden Sie in unserem Ratgeber.

Was sind Flurförderfahrzeuge? Definition der DGUV

Allgemein umfasst der Begriff Flurförderzeuge bewegliche Förder- und Transportmittel, die in der Intralogistik für die Kommissionierung, für das Stapeln sowie die Ein- und Auslagerung von Rohstoffen, Waren und anderen Lasten zum Einsatz kommen.

Die Begriffe Flurfördermittel und Flurförderzeuge werden im Alltag weitgehend synonym verwendet und sind alle zulässig. Die Bezeichnung Flurförderfahrzeuge wird umgangssprachlich verwendet, ist aber streng genommen keine fachlich korrekte Begrifflichkeit.

In der Unfallverhütungsvorschrift DGUV 68 werden Flurfördermittel spezifischer definiert. Hier legt die Deutsche Gesetzliche Unfallsversicherung DGUV im Detail fest, was unter Flurförderzeugen zu verstehen ist. Die Geräte sollen ihrer Bauart nach die folgenden Kriterien erfüllen:

  1. Sie laufen mit Rädern auf dem Boden und sind frei lenkbar.
  2. Sie werden zum Befördern, Ziehen oder Schieben von Lasten verwendet.
  3. Ihr Einsatz erfolgt innerhalb des Betriebs.

Nach dieser Definition gehören manuelle Handhubwagen genauso wie elektromotorisch unterstützte Elektro-Hubwagen und Gabelstapler zu den Flurförderzeugen. Geräte wie automatisierte Schmalgangstapler und Fahrerlose Transportsysteme (FTS) werden ebenfalls den Flurförderzeugen zugeordnet.

Übersicht von Flurförderzeugen

Das entscheidende Kriterium ist, dass sie auf dem jeweiligen Untergrund frei bewegt werden können und nicht auf Gleise oder Schienen angewiesen sind. Ob der Betrieb durch einen Mitgänger erfolgt oder die Flurförderzeuge mit einem Fahrersitz ausgestattet sind, spielt hingegen keine Rolle für die Zuordnung.

Folgende Geräte gehören zu den Flurförderzeugen:

Hubwagen

Hubwagen
Gruppe: gleislose Flurförderzeuge
Antrieb: manuell, hydraulisch, semi- oder vollelektrisch
Betrieb: Mitgängerbetrieb, kombinierter Mitgänger- oder Mitfahrbetrieb, Mitfahrbetrieb
Varianten: z. B. Niederhubwagen, Hochhubwagen, Scherenhubwagen, Deichselstapler, Elektrohubwagen, Handhubwagen

Stapler

Stapler
Gruppe: gleislose Flurförderzeuge
Antrieb: manuell, semi- oder vollelektrisch, Diesel- oder Gasbetrieb
Betrieb: Mitfahrerbetrieb
Varianten: Gegengewichtsstapler, Schubmaststapler, Hochregalstapler, Gabelstapler

Hebegeräte

Hebegeräte (Kommissioniergeräte)
Gruppe: gleislose Flurförderzeuge
Antrieb: manuell, elektrisch oder mit Druckluft
Betrieb: Mitgängerbetrieb
Varianten: u. a. Hebelifte, Palettenwender, Plattformstapler

Hebezeuge

Hebezeuge
Gruppe: Hebezeuge
Antrieb: manuell, elektrisch oder hydraulisch
Betrieb: abhängig von Variante
Varianten: u. a. Portal- und Schwenkkrane, Werkstattkrane, Elektroketten- und Federzüge

Schlepper

Schlepper
Gruppe: gleislose Flurförderzeuge
Antrieb: elektrisch
Betrieb: Mitgängerbetrieb und Mitfahrerbetrieb
Varianten: u. a. Mini-Schlepper, Elektroschlepper, Routenzüge mit Schlepperantrieb

Vollautomatische Shuttle-Systeme

Vollautomatische Shuttle-Systeme
Gruppe: Flurförderzeuge
Antrieb: elektrisch
Betrieb: vollautomatisch ohne Fahrer
Varianten: u. a. Regalshuttle

Einteilung und Kennzeichnung der Flurfördermittel nach VDI

Beim Einsatz von Flurförderzeugen im Betrieb spielt die richtige Bezeichnung und Kennzeichnung der Geräte eine wichtige Rolle. Sie liefert allen Personen, die den Stapler oder Hubwagen bedienen wollen, klare Hinweise auf die Funktionsweise und die Bedienung des Fördermittels.

Grundlage für die Kennzeichnung ist die Klassifizierung des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI). Sie ist zusammen mit den entsprechenden Kürzeln in der VDI-Richtlinie 3586 „Flurförderzeuge – Begriffe, Kurzzeichen, Beispiele“ zu finden. Dort erfolgt eine Einteilung in sieben Hauptklassen:

  1. Handgeräte
  2. Benzin- und Treibgasgeräte
  3. Dieselfahrzeuge
  4. Elektro-Geh-Geräte
  5. Elektro-Stand-Geräte
  6. Elektro-Fahrersitz-Geräte
  7. Kommissioniergeräte

Innerhalb dieser Klassen wird jedes Flurförderzeug mit einer drei- oder vierstelligen Buchstabenfolge gekennzeichnet. Dabei steht der erste Buchstabe für die Antriebsart, der zweite für die Art der Bedienung und der dritte für die Bauart des Geräts. Ein vierter Buchstabe wird nur für fahrerlose Flurförderzeuge vergeben. Diese Kennzeichnung wird im Typenblatt des jeweiligen Geräts festgehalten, dessen Erstellung in verschiedenen europäischen und deutschen Normen und Regelwerken vorgeschrieben ist. Gegebenenfalls werden dort auch verwendete Anbauteile, die Art des Hubgerüsts und weitere sicherheitsrelevante Angaben vermerkt.

Welche Flurförderzeuge gibt es?

Auf Grundlage der Regelwerke von DGUV, VDI, DIN und anderen Normen folgt an dieser Stelle ein Überblick über verschiedene Flurförderzeuge und ihre Merkmale.

  • Handhubwagen: Diese Gruppe umfasst manuell betriebene Gabelhubwagen in verschiedenen Ausführungen. In den meisten Fällen handelt es sich um sogenannte Niederhubwagen, mit denen Sie Lasten für den Transport bodenfrei anheben können. Spezialausführungen wie Vierwege- und Schmalspur-Hubwagen erleichtern den Einsatz unter beengten Platzverhältnissen; manuelle Edelstahl-Hubwagen erfüllen besonders hohe hygienische Ansprüche.
  • Scherenhubwagen: Dank des Scherenunterbaus kann der Hubwagen auf eine bequeme Arbeitshöhe angehoben und so zusätzlich als Arbeitstisch eingesetzt werden.
  • Hochhubwagen: Diese Geräte erlauben das Anheben der Ladung auf größere Höhen; z. B. um Regale zu bestücken. Mit Teleskophubgerüsten können einige Modelle bis zu 4,80 m Hubhöhe erreichen.
  • Elektro-Hubwagen: Diese Hubwagen erleichtern Ihnen mit einem Elektromotor das Verfahren der Ladung oder die Hubfunktion (semi-elektrisch) oder ggf. auch beides (vollelektrisch). Die Hubwagen können im Mitgängerbetrieb geführt werden, bei dem der Bedienende neben dem Gerät läuft. Modelle mit Mitfahrerbetrieb oder kombiniertem Mitgänger-Mitfahrerbetrieb bieten eine fest installierte oder klappbare Fahrerplattform oder einen Fahrerstand. Beides erlaubt der bedienenden Person, für längere Strecken auf dem Flurförderzeug mitzufahren.
  • Kommissionierfahrzeuge: Bei diesen Elektro-Stand-Geräten befindet sich die Position der fahrzeugführenden Person auf einer Plattform zwischen Steuercockpit und Ladung. Auf diese Weise können Sie bequem größere Warensendungen aus verschiedenen Waren zusammenstellen. Es gibt außerdem Ausführungen ohne Standvorrichtung oder mit einer Hubplattform.
  • Front- bzw. Gegengewichtsstapler: Üblicherweise als Gabelstapler bezeichnet, gehören diese Elektro-Fahrersitz-Geräte zu den am häufigsten genutzten Fördermitteln in Lager und Produktion. Sie sind schnell, flexibel und dank der am Heck integrierten Eisengewichte für höchste Lasten geeignet.
  • Schubmastgabelstapler: Die besonders kompakte Bauweise mit dem Hubmast nah am Fahrzeugschwerpunkt ermöglicht große Hubhöhen (bis zu 10 m) bei geringem Platzbedarf.
  • Vierwege-Gabelstapler: Die Bauart ähnelt dem Schubmaststapler, allerdings können die Räder des Fördermittels im Stand um 90 Grad gedreht werden. So lassen sich enge Abzweigungen in Schmalganglagern bewältigen, ohne dass Sie auf den Kurvenradius des Fahrzeugs Rücksicht nehmen müssen.
  • Quergabelstapler: Auch diese Gabelstapler sind für beengte Lagerverhältnisse gut geeignet. Sie können Lasten seitlich aufnehmen, wenn die frontale Aufnahme in engen Lagergängen nicht möglich ist.

Staplerschein: Ja oder Nein?

Bevor Sie ein Flurförderzeug bedienen, sollten Sie immer sicherstellen, dass Sie die entsprechenden Bedingungen erfüllen. Das ist neben der Erfüllung des Mindestalters von 18 Jahren (unter 18 Jahren nur zu Ausbildungszwecken)und der persönlichen Eignung gegebenenfalls auch der Besitz eines Flurmittelförderscheins. Falls Sie ohne Befugnis beispielsweise einen Gabelstapler fahren, kann das bei Ladungsschäden oder einem Arbeitsunfall schwerwiegende rechtliche Folgen haben.

Grundsätzlich brauchen Sie für alle Flurförderzeuge mit Fahrersitz oder Fahrerstand und einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h einen Staplerschein. Jedoch hängt es vom jeweiligen Gerät ab, ob der allgemeine Flurmittelförderschein (Stufe 1) ausreicht oder eine Zusatzqualifikation erforderlich ist.

FlurförderzeugFlurmittelförderscheinZusatzausbildung
Mitgänger-Flurförderzeuge
Mitgänger-Flurförderzeuge mit Fahrerstand und bis zu 6 km/h Höchstgeschwindigkeit
Mitgänger-Flurförderzeuge mit Fahrerstand und mehr als 6 km/h HöchstgeschwindigkeitStufe 1
ContainerstaplerStufe 2Containerstapler
DreiseitenstaplerStufe 2Systemgeräte
Front- bzw. Gegengewichtsstapler:Stufe 1
Kommissioniergeräte für den MitfahrerbetriebStufe 1
oder
eingeschränkte Fahrerlaubnis für Kommissioniergeräte
Mitnahmestapler (am LKW) für den MitfahrerbetriebStufe 1
Schlepper für den MitfahrerbetriebStufe 1
oder
eingeschränkte Fahrerlaubnis für Schlepper
SchmalgangstaplerStufe 2Systemgeräte
SchubmaststaplerStufe 1
TeleskopstaplerFahrausweis für Teleskopstapler
Stufe 1
Je nach Bauart:
Stufe 2a (für drehbare Teleskoplader)
Stufe 2b (für Einsatz als Hubarbeitsbühnen)
Vier- oder MehrwegestaplerStufe 1Für einige Bauarten:
Stufe 2 mit Zusatzausbildung Querstapler

Unabhängig vom Staplerschein müssen Sie für die Bedienung sämtlicher Flurförderzeuge an einer jährlichen Sicherheitsunterweisung teilnehmen. Die Teilnahme ist gesetzlich vorgeschrieben und muss schriftlich dokumentiert werden. Zudem ist sie eine Voraussetzung dafür, dass Ihr Staplerschein seine Gültigkeit behält.

FAQ zu Flurförderzeugen

Was sind Flurförderzeuge?

In der Unfallverhütungsvorschrift DGUV 68 legt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung im Detail fest, was unter Flurförderzeugen zu verstehen ist. Die Geräte sollen ihrer Bauart nach folgende Kriterien erfüllen:
1. Sie laufen mit Rädern auf dem Boden und sind frei lenkbar.
2. Sie werden zum Befördern, Ziehen oder Schieben von Lasten verwendet.
3. Ihr Einsatz erfolgt innerhalb des Betriebs.

Welche Flurförderzeuge gibt es?

· Hand-Hubwagen
· Elektro-Hubwagen
· Niederhubwagen
· Scheren-Hubwagen
· Hochhubwagen
· Kommissioniergeräte
· Schlepper
· Front- bzw. Gegengewichtstapler
· Schubmaststapler
· Schmalgangstapler
· Seiten- bzw. Quergabelstapler
· Containerstapler
· Teleskopstapler

Für welche Flurförderzeuge brauche ich einen Staplerschein?

Grundsätzlich brauchen Sie für alle Flurförderzeuge mit Fahrersitz oder Fahrerstand und einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h einen Staplerschein. Jedoch hängt es vom jeweiligen Fördermittel ab, ob der allgemeine Flurmittelförderschein (Stufe 1) ausreicht oder eine Zusatzqualifikation nötig ist.

Bildquellen:
© 
Jungheinrich AG