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Zu einer Lagereinrichtung gehören üblicherweise Regale unterschiedlicher Größen und Bauweisen. Handelt es sich dabei um gewerblich genutzte Regale, unterliegen diese einer Prüfpflicht nach DIN EN 15635. Die Vorschriften aus der Norm geben vor, in welchem Abstand die Regalprüfung durchgeführt und was genau geprüft wird und welche Maßnahmen im Fall eines festgestellten Schadens ergriffen werden müssen.

Welche Regale sind prüfpflichtig?

Die DIN EN 15635 gibt vor, dass alle gewerblich genutzten Regale regelmäßig geprüft werden müssen. Die Regalprüfungspflicht gilt daher für:  

  • alle Lagerräume mit Regalanlagen,
  • für Regale, auf denen Arbeitsmittel oder Materialien abgelegt werden,
  • für Regale in Verkaufseinrichtungen oder in der Landwirtschaft.

Besonders zwingend und wichtig ist dabei die regelmäßige Regalprüfung von Schwerlastregalen. Als Schwerlastregale gelten Regalsysteme, die Fachlasten bis zu 4000 kg aufnehmen müssen. Nach Belastungstypen und Bauweisen gehören dazu:

  • Palettenregale (im Lager oder in Verkaufsräumen)
  • Fachbodenregale (in Werkstätten, Läden)
  • Kragarmregale (für die Lagerung von Langmaterial und Profilen)
  • Archivregale sowie manuell verfahrbare Regale (in Archiven oder Bibliotheken)
  • Mehrgeschossanlagen
  • Weitspannregale
  • Einfahr- und Durchfahrregale
  • Durchlaufregale
  • Lagerbühnen
  • kraftbetriebene Regale (elektrisch oder anderweitig nicht-manuell verfahrbare Regale und Regalanlagen)

Wie oft muss eine Regalprüfung durchgeführt werden und was wird geprüft?

Die Regalinspektion besteht aus einer wöchentlichen Sichtkontrolle und einer jährlichen Expertenkontrolle. Für die wöchentliche Sichtkontrolle begutachtet ein dafür geschulter Mitarbeiter jedes einzelne Regal und dokumentiert die Prüfung. Hierbei wird kontrolliert,

Lagermitarbeiterin prüft Regal
  • ob das Regal entsprechend der Montageanleitung aufgebaut wurde,
  • ob Schäden an der Konstruktion oder Teilen davon sichtbar sind,
  • ob Schäden durch Stöße oder Überlastung erkennbar sind,
  • ob die Regale lotrecht stehen,
  • ob Schäden an den Schweißnähten der Regale vorhanden sind,
  • ob die Sicherungen gegen Ausheben oder Anfahren in einwandfreiem Zustand sind,
  • ob die Lasten gleichmäßig verteilt sind und nicht die zulässige Maximalbelastung und -maße überschreiten,
  • ob Kennzeichnungen zur Maximallast und weitere Sicherheitshinweise vollständig und aktuell sind,
  • ob Schäden an den Ladeeinheiten (z. B. auf Paletten gelagerte Ware) eine stabile Entladung gefährden könnten.

Die jährliche Regalinspektion ist durch einen sogenannten Regalprüfer durchzuführen, der über einen speziellen Befähigungsnachweis verfügt. Die Prüfung findet in Abständen von höchstens 12 Monaten statt und unterscheidet sich inhaltlich nicht von der wöchentlichen Regalprüfung. Jedoch darf sich die wöchentliche Inspektion im Prüfumfang auf solche Regale oder Regalteile fokussieren, bei denen Schäden oder Mängel erwartbar sind.  

Wer darf Regale nach DIN EN 15635 prüfen?

Generell darf die Regalprüfung nur durch eine dafür befähigte Person durchgeführt werden. Die Vorschriften unterscheiden hier zwischen der wöchentlichen und der jährlichen Regalprüfung:  

Für die wöchentliche Sichtkontrolle – auch als „Interne Prüfung durch eine befähigte Person“ bezeichnet, kann z. B. ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin eingesetzt werden. Dazu muss der kontrollierende Mitarbeitende vorab nach der Betriebssicherheitsverordnung instruiert und gemäß DIN EN 15635 geschult worden sein.

Für die jährliche Sichtkontrolle – auch als „Regelmäßige Prüfung durch eine befähigte Person“ bezeichnet, kommt meist eine externe Fachperson in Frage. Das können beispielsweise erfahrende Monteure oder Monteurinnen des Herstellers sein. Diese benötigen entsprechend der Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1203) Fachkenntnisse zur Prüfung der Regale. Die Befähigung kann über eine anerkannte Bildungseinrichtung und einschlägige Berufserfahrung erworben werden.

Was ist zu tun, wenn bei der Regalprüfung Mängel festgestellt werden?

Fallen bei der Sichtprüfung Schäden oder Fehler auf, muss eine Einteilung in Gefahrenstufen vorgenommen werden:

  • Gefahrenstufe Grün: Die Schäden oder Mängel sind so gering, dass eine Überwachung ausreichend ist. Dennoch müssen die Bauteile gekennzeichnet werden.
  • Gefahrenstufe Orange: Diese Gefahrenstufe weist eine gefährliche Beschädigung aus. Dennoch ist diese nicht so schwerwiegend, dass ein sofortiges Handeln notwendig wird. Sobald das betreffende Regal entladen ist, müssen die Schäden jedoch beseitigt werden, bevor es wieder in Betrieb genommen werden darf.
  • Gefahrenstufe Rot: Die Einstufung weist sehr schwere Schäden aus. In einem solchen Fall muss das Regal sofort entlastet und so lange für den Betrieb gesperrt werden, bis die Schäden repariert oder das Regal ersetzt wurde.

Die Fehlerbehebung muss dokumentiert werden. Nach einer Regal-Reparatur ist zudem immer ein Standsicherheitsnachweis auszuführen und schriftlich zu dokumentieren.

FAQ zur Regalprüfung

Welche Vorschriften regeln die Regalprüfung?

Welche Regale geprüft werden müssen, wer die Prüfungen durchführen darf und wie oft die Regalinspektion vorgenommen werden muss, regeln verschiedene gesetzliche Vorschriften:
· Pflicht des Arbeitgebers zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen: § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG)
· Gefährdungsbeurteilung: Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) 
· Regale aus Stahl: DIN EN 15635
· Maßnahmen zur Schadensbeseitigung: berufsgenossenschaftliche Regel DGUV 108-007 (vormals BGR 234)
· Jährliche Regalprüfung: Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1203)
· Sicherheit von Regalen: DGUV-Information 208-043

Warum ist eine Regalprüfung notwendig?

Die regelmäßige Prüfung von gewerblich genutzten Regalen soll sicherstellen, dass die Regaleinrichtungen vorschriftsmäßig aufgebaut, gegebenenfalls gesichert und gekennzeichnet sind. Zudem werden im Rahmen der Regalprüfung nach DIN EN 15635 einzelne Regalelemente auf Vollständigkeit und Schäden geprüft. Die regelmäßige Regalprüfung dient der Sicherheit der Mitarbeiter und Kunden in Lagern, betrieblichen Werkstätten oder Verkaufsräumen und ist besonders wichtig, wenn Flurförderzeuge oder Automaten die Regale bedienen.

Wann ist eine Regalprüfung notwendig?

Die Regalinspektion besteht aus einer wöchentlichen Sichtkontrolle und einer jährlichen Expertenkontrolle. Letztere muss im Abstand von maximal 12 Monaten erfolgen.

Bitte beachten Sie: Die hier erwähnten Vorschriften sind nur eine Auswahl der wichtigsten gesetzlichen Vorgaben. Detaillierte Informationen lesen Sie dazu in den aufgeführten und ggf. weiteren Vorschriftensammlungen und Gesetzestexten nach. Bei der konkreten Umsetzung im Betrieb können und sollten im Zweifel außerdem Sachverständige hinzugezogen werden.

Bildquellen:
© gettyimages.de – alvarez