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Lesezeit: 7 Minuten

Viele Handwerker hegen den Wunsch, einen eigenen Betrieb zu gründen. Das ist nicht immer einfach und setzt eine gute Planung voraus, denn dafür sind bestimmte fachliche, finanzielle und organisatorische Voraussetzungen nötig. Informieren Sie sich zunächst über alle notwendigen Schritte der Existenzgründung. „Langsam, aber zielgerichtet“ sollte das Motto sein, wenn Sie sich im Handwerk selbstständig machen wollen. Eine erste Hilfestellung zum Vorgehen finden Sie in diesem Ratgeber.

Eine gute Planung ist das A und O

Anmeldungsverfahren, Businessplan, Finanzierung, Genehmigungen und Versicherungen – bei einer Betriebsgründung gibt es vieles zu beachten. Für den gelungenen Einstieg in Ihre Selbstständigkeit ist eine gute Planung wichtig. Hierfür kann eine fundierte persönliche Beratung sinnvoll sein, vor allem dann, wenn Sie unsicher sind, welche Auflagen Sie zu erfüllen haben oder was alles in einem überzeugenden Businessplan stehen muss. Ein Existenzgründerseminar kann Ihnen helfen, einen Überblick über generelle Abläufe zu erhalten und spezifische Fragestellungen zu erörtern. Seminare für Existenzgründer gibt es viele – informieren Sie sich bei der Handwerkskammer über passende Angebote, hier finden Sie branchenspezifische Informationen zur Betriebsgründung. Auch die Agentur für Arbeit bietet Workshops und Beratung für Gründer an.

Folgende Inhalte sind beispielsweise Bestandteil eines Existenzgründungsseminars:

  • Ihre Geschäftsidee
  • Anforderungen und Voraussetzungen
  • Rechtsformen
  • Kapitalbedarfsplanung
  • Liquiditätsplanung
  • Rentabilitätsvorschau
  • Finanzierung und Förderung
  • Erstellung eines Businessplans
  • Absicherung und Altersvorsorge

Ein Existenzgründungsseminar ist keine Voraussetzung, um sich im Handwerk selbstständig zu machen. Es bietet Ihnen allerdings die Möglichkeit, Ihre Betriebsgründung im Rahmen eines Coachings detailliert und fachkundig zu planen.

Welche Voraussetzungen brauche ich für eine Selbstständigkeit im Handwerk?

Bevor Sie sich Gedanken über die eigentliche Gründung machen, müssen Sie zunächst sicherstellen, dass Sie überhaupt selbstständig als Handwerker arbeiten dürfen. In einigen Berufen müssen Sie dafür einen Meistertitel oder eine vergleichbare Qualifikation vorweisen, in anderen hingegen nicht. Welche Regelung für welches Handwerk gilt, ist im Gesetz zur Ordnung des Handwerks, auch Handwerksordnung oder HwO genannt, festgelegt. Es unterscheidet zulassungspflichtiges und zulassungsfreies Handwerk sowie handwerksähnliche Gewerbe.

Gemäß § 1, Abs. 1 der HwO gilt eine Meisterpflicht, wenn Sie sich in einem zulassungspflichtigen Handwerk selbstständig machen wollen. Für alle anderen Gewerbe reicht der Gesellenbrief oder ein anderer Nachweis über Ihre berufliche Eignung aus.

HandwerkDefinitionBeispiele
Zulassungspflichtiges Handwerk
·         Handwerksberufe, deren sichere Ausübung eine intensive Ausbildung und lange Berufserfahrung voraussetzt
·         Können bei nicht sachgemäßer Ausübung Kunden und Umwelt gefährden

·         Dachdecker
·         Bäcker
·         Augenoptiker
·         Kfz-Mechaniker
·         (vollständige Liste: HwO, Anlage B, Abschnitt, s. o.)
Zulassungsfreies Handwerk·      Handwerksberufe, für deren Ausübung eine Ausbildung und Fachkenntnis erforderlich ist
·     stellen keine Gefährdung für Menschen und Umwelt dar

·         Goldschmiede
·         Fotografen
·         Buchbinder
·         Instrumentenbauer
·         (vollständige Liste: HwO, Anlage B, Abschnitt, s. o.)
Handwerksähnliches Gewerbe
·         handwerkliche Berufe, die ohne spezifische Qualifikation ausgeübt werden können
·        können z.B. in einer Fortbildung erlernt werden
·        Bodenleger
·        Metallschleifer
·        Kabelverleger (ohne Anschluss)
·        Maskenbildner

Selbstständig machen im Handwerk ohne Meisterbrief

Üben Sie ein zulassungsfreies Handwerk oder ein handwerkähnliches Gewerbe aus, können Sie sich also ohne Meisterbrief selbstständig machen. Ein zulassungspflichtiges Handwerk dürfen Sie ohne Meisterbrief hingegen nur dann selbstständig betreiben, wenn Sie:

  • einen Meister als technischen Betriebsleiter beschäftigen
  • selbst einen einschlägigen Hoch- oder Fachschulabschluss vorweisen können (z.B. als Ingenieur oder staatlich geprüfter Techniker)
  • nach Ihrem Gesellenabschluss sechs Jahre Berufserfahrung im entsprechenden Handwerk gesammelt haben und davon mindestens vier Jahre in leitender Position (also mit Entscheidungsbefugnis) angestellt waren

Wollen Sie sich in einem zulassungspflichtigen Handwerk ohne Meisterbrief selbstständig machen, brauchen Sie eine Ausübungsberechtigung der Handwerkskammer. Dazu müssen Sie Ihre Befähigung mit Arbeitszeugnissen, Stellenprofilen und Fortbildungsbescheinigungen bei der Handwerkskammer nachweisen.

Marktanalyse: Wie stehen die Chancen für Ihren Handwerksbetrieb?

Wenn Sie die formalen Anforderungen für eine Existenzgründung im Handwerk erfüllen, ist eine realistische Einschätzung des regionalen Marktes erforderlich: Wie gut sind die Erfolgsaussichten für den zukünftigen Betrieb in Ihrer Region? Die Marktanalyse ist nicht nur in Ihrem eigenen Interesse, sondern auch ein wichtiger Bestandteil Ihres Businessplans, der für Ihre Betriebsgründung unabdingbar ist. Folgende Punkte helfen Ihnen, die Situation zu beurteilen:

Zielgruppe:

  • Wen wollen Sie mit Ihren Leistungen ansprechen (Alter, Geschlecht)?
  • Wie viele Menschen umfasst diese Gruppe?
  • Welche finanziellen Möglichkeiten haben die Menschen?

Bedarf:

  • Welche Leistungen sind in der Region besonders gefragt?
  • Mit wie vielen Aufträgen können Sie schätzungsweise rechnen?
  • Gibt es saisonale Unterschiede im Bedarf?

Konkurrenz:

  • Welche direkten Konkurrenzbetriebe gibt es?
  • Worin unterscheiden Sie sich von Ihren Konkurrenten?
  • Welcher Bedarf wird noch nicht von lokalen Betrieben abgedeckt?

Der Businessplan: Herzstück jeder Gründung

Ein Businessplan enthält das gesamte Konzept, auf dem Sie Ihre Selbstständigkeit aufbauen wollen –  von der Geschäftsidee über die Finanzierung bis hin zur Gewinnerwartung. Er dient Ihnen als Leitfaden für die ersten Jahre, nachdem Sie sich im Handwerk selbstständig gemacht haben. Der Businessplan zeigt auf, ob sich der Betrieb wie geplant entwickelt.

Mindestens ebenso wichtig: Ein überzeugender Businessplan hilft Ihnen, Investoren zu gewinnen oder Zusagen für Kredite und Fördermittel zu erhalten. Die meisten Banken und staatlichen Einrichtungen setzen einen schlüssigen Businessplan voraus, wenn Sie einen Kredit beantragen. Es gibt formelle Anforderungen, die ein Businessplan erfüllen muss. Im ersten Teil stellen Sie ausführlich Ihren geplanten Betrieb, ihre persönliche Qualifikation, die Marktsituation, geplante Betriebsabläufe und mögliche Chancen und Risiken vor. Im zweiten Teil konzentrieren Sie sich ganz auf die finanziellen Aspekte wie Finanzierung und erwartete Rentabilität.

Sollten Sie unsicher sein, was die betriebswirtschaftlichen Analysen und Berechnungen betrifft, empfiehlt sich der Besuch eines Existenzgründungsseminars oder die fachkundige Unterstützung durch einen Unternehmensberater. Folgendes Beispiel skizziert Ihnen grob den Inhalt und Aufbau eines Businessplans.

Businessplan für das Handwerk erstellen

  1. Zusammenfassung

    Fassen Sie so kompakt wie möglich die wichtigsten Punkte Ihrer Geschäftsidee zusammen. Hier geht es nicht um ausführliche Erklärungen, sondern darum, Ihr Konzept kurz und bündig vorzustellen. Das Ziel ist, das Wichtigste zusammengefasst zu präsentieren und damit Interesse an Ihrer Geschäftsidee zu wecken. Was bieten Sie an? Was unterscheidet Ihren Betrieb von der Konkurrenz? Wo werden Sie tätig sein? Wie viele Mitarbeiter werden in Ihrem Betrieb beschäftigt sein?

  2. Vorstellung

    Dieser Teil hat den Charakter eines Motivationsschreibens. Warum wollen Sie sich als Handwerker selbstständig machen und welche Qualifikationen/Fähigkeiten werden Ihnen zum Erfolg verhelfen? Beschreiben Sie Ihren Werdegang mit sämtlichen Stationen, die für Ihren zukünftigen Betrieb relevant sind (Ausbildung, Weiterbildung, Meisterprüfung, Berufserfahrung, Führungsverantwortung).

  3. Geschäftsidee

    Stellen Sie ausführlich vor, welche Handwerksleistungen Sie anbieten und wie Sie diese in der Praxis umsetzen wollen. Dabei beschreiben Sie detailliert die geplanten Betriebsabläufe und gehen auch auf die Umsetzungen branchenspezifischer gesetzlicher Richtlinien wie Hygienebestimmungen, Gefahrgutlagerung, o.ä. ein. Die geltenden Bestimmungen können Sie bei der für Sie zuständigen Handwerkskammer erfragen.

  4. Marktanalyse

    Hier beschreiben Sie die Ergebnisse der oben genannten Marktanalyse und gehen ausführlich auf Ihre Zielgruppe, den Marktbedarf und die Konkurrenzsituation ein. Erläutern Sie, wie Ihr Betrieb sich am Markt positioniert und mit welchen Leistungen Sie den Bedarf Ihrer Zielgruppe abdecken.

  5. Marketing

    Entwickeln Sie ein schlüssiges Modell zur Kundengewinnung und -betreuung, mit dem Sie beweisen, dass Sie Ihre Kunden langfristig an sich binden können.

  6. Rechtsform, Unternehmensform, Versicherungen

    Benennen Sie, welche Rechtsform Sie für Ihren Betrieb wählen und begründen Sie Ihre Wahl. Beschreiben Sie anschließend die geplante interne Organisationsstruktur mit sämtlichen Hierarchiestufen, Verantwortungsbereichen und Mitarbeiterzahlen. An dieser Stelle nennen Sie außerdem alle geplanten Versicherungen für Ihren Handwerksbetrieb  inklusive der zu erwartenden Kosten. Sie können sowohl Basis-Versicherungen wie die Betriebshaftpflicht oder eine Gebäudeversicherung als auch ergänzende Versicherungen für Firmenwagen, Maschinen o.ä. aufführen.

  7. Risikoanalyse

    Hier listen Sie realistisch die Stärken Ihres Betriebes auf. Was hebt Sie von der Konkurrenz ab? Verfügen Sie über besondere Qualifikationen, bieten Sie spezielle Produkte oder Dienstleistungen an? Gehen Sie auch auf Schwachstellen ein. Erläutern Sie mögliche Herausforderungen und Gefahren und zeigen Sie auf, wie Sie diesen begegnen und vorbeugen. Was tun Sie beispielsweise, wenn Kundschaft ausbleibt?

  8. Liquidität und Kapitalbedarf

    In diesem Kapitel geht es an die Zahlen. Nach der Auflistung Ihres Eigenkapitals berechnen Sie den Kapitalbedarf, den Sie insgesamt für Ihre Gründung benötigen. Hier fließen sämtliche einmalige und laufende Kosten ein, die bei einer Selbstständigkeit im Handwerk anfallen, z.B.:
    · Anmeldung des Gewerbes
    · Genehmigungen
    · Investition in Maschinen, Fuhrpark, Werkstattausstattung etc.
    · notwendige Werkzeuge und Materialien
    · Miete für Gewerberäume
    · Betriebskosten
    · Versicherungsbeiträge
    · Reparatur und Instandhaltung
    · Verbrauchsmaterialien
    · Steuerberatung
    · Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft

  9. Finanzierung und Rentabilität

    Zeigen Sie, wie Sie sämtliche Kosten finanzieren wollen. Über wie viel Eigenkapital verfügen Sie? Wie finanzieren Sie die Kosten, die Ihr Eigenkapital übersteigen? Hier können Sie angestrebte Kredite und Fördergelder nennen, selbst wenn Sie dafür noch keine Zusage erhalten haben. Vergessen Sie nicht Kreditzinsen und Abschlagszahlungen in Ihre Kalkulation (Punkt 8) aufzunehmen.
    Abschließend berechnen Sie die voraussichtlichen Umsätze für die nächsten 3 bis 5 Jahre nach der Gründung und geben eine Einschätzung, ab wann Ihr Betrieb rentabel arbeitet.

Selbstständig machen im Handwerk: Welche Fördermöglichkeiten gibt es?

Um sich im Handwerk selbstständig zu machen, benötigen Sie größere Anschaffungen, z. B. Maschinen, Geräte, IT oder Betriebsräume. Je nach Branche fallen die Kosten dafür unterschiedlich hoch aus – während sie sich beispielsweise für einen Maler im Rahmen halten, sind für die Einrichtung einer Kfz-Werkstatt oder einer Bäckerei hohe Investitionssummen nötig. An dieser Stelle kommen Fördermittel von Bund und Ländern ins Spiel. Folgende Fördermöglichkeiten gibt es unter anderem:

  • KfW StartGeld: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergibt den ERP-Gründerkredit für Existenzgründer und junge Unternehmen zu besonders günstigen Konditionen. Die maximale Kredithöhe beträgt 125.00 Euro.
  • Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit: Beziehen Sie Arbeitslosengeld I oder II, können Sie den Gründungszuschuss beantragen. Die Höhe ist von Ihrem Arbeitslosengeld abhängig und beträgt den Betrag des zuletzt ausgezahlten Arbeitslosengelds + 300 Euro. Sie bekommen den Gründungszuschuss für 6 Monate, anschließend können Sie weitere 9 Monate mit einer monatlichen Zahlung von 300 Euro rechnen.
  • Mikrokreditfonds Deutschland: Falls alle Kreditanträge abgelehnt wurden oder Sie aus anderen Gründen nicht antragsberechtigt sind, unterstützt Sie dieser staatliche Fonds mit maximal 25.000 Euro.
  • Gründerzuschüsse von Ländern und Kommunen: Viele Bundesländer und Kommunen unterstützen Existenzgründer mit Zuschüssen oder günstigen Krediten. Wenden Sie sich dafür an die für Sie zuständige Handwerkskammer.

FAQ: Selbstständig machen im Handwerk

Wie kann ich mich selbstständig machen im Handwerk?

Streben Sie eine Selbstständigkeit an, prüfen Sie zunächst, ob Sie die geforderten Qualifikationen vorweisen können und Ihre Geschäftsidee erfolgversprechend ist. Anschließend stellen Sie in einem Businessplan alle Informationen zum geplanten Unternehmen einschließlich der Finanzierung zusammen, damit können Sie Fördermittel und Kredite beantragen. Sobald die Finanzierung abgesichert ist, können Sie Ihren Betrieb bei der Handwerkskammer (ggf. auch IHK) anmelden und in die Handwerksrolle eintragen lassen. Anschließend erfolgt die Anmeldung beim Gewerbeamt und der zuständigen Berufsgenossenschaft.

Kann ich mich auch ohne Meisterbrief als Handwerker selbstständig machen?

Üben Sie ein zulassungsfreies Handwerk oder ein handwerkähnliches Gewerbe aus, können Sie sich selbstständig machen. Ein zulassungspflichtiges Handwerk dürfen Sie ohne Meisterbrief hingegen nur dann selbstständig betreiben, wenn Sie:
·         einen Meister als technischen Betriebsleiter beschäftigen
·         einen einschlägigen Hoch- oder Fachschulabschluss vorweisen können (z.B. als Ingenieur oder staatlich geprüfter Techniker)
·         nach Ihrem Gesellenabschluss sechs Jahre Berufserfahrung im entsprechenden Handwerk gesammelt haben und davon mindestens vier Jahre in leitender Position (also mit Entscheidungsbefugnis) angestellt waren

Welche Kosten muss ich für eine Selbstständigkeit im Handwerk planen?

Die Kosten lassen sich in zwei Gruppen einteilen:
·         einmalige Kosten für die Gründung: Gewerbeanmeldung, Investitionskosten für Maschinen, Geräte, Fahrzeuge oder Werkzeuge, die Sie zur Ausübung Ihres Handwerks brauchen.
·         laufende Kosten im Betrieb: Miet- und Betriebskosten, Versicherungen, Mitgliedsbeiträge, Verbrauchsmaterialien, Reparatur und Instandhaltung von Maschinen und Fahrzeugen, Steuerberatung

Die Höhe dieser Kosten ist je nach Handwerk sehr unterschiedlich. Während sie sich beispielsweise für einen Maler noch im Rahmen halten, sind für die Einrichtung einer Kfz-Werkstatt oder einer Bäckerei hohe Investitionssummen nötig.

Wo finde ich Beratung und Unterstützung, wenn ich mich im Handwerk selbstständig machen möchte?

Die Handwerkskammer ist ein zentraler Ansprechpartner, wenn Sie sich im Handwerk selbstständig machen möchten. Sie haben die Möglichkeit, sich im persönlichen Beratungsgespräch über grundlegende Abläufe, Anmeldeformalitäten, Finanzierungsmöglichkeiten und weiterführende Kurse zu informieren. Zudem gibt es die Beratungsförderung der Bundesländer, über die Sie eine zertifizierte Unternehmensberatung in Anspruch nehmen können. Weiterbildungsprogramme und Schulungen zur Selbstständigkeit im Handwerk können Sie auch bei der Agentur für Arbeit belegen.

Bildquellen:

© gettyimages.de – PeopleImages