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In zahlreichen Branchen gehört der Umgang mit explosionsfähigen Stoffen zum Betriebsalltag. Damit Sie Explosionen von vornherein verhindern oder im Notfall so gut wie möglich kontrollieren können, gibt es für betroffene Bereiche eine Zoneneinteilung für den Explosionsschutz.
Im Ratgeber erfahren Sie, wie die Zonen eingeteilt und gekennzeichnet werden.
Ex-Zonen: Das Wichtigste in Kürze
- Definition: Ex-Zonen sind Bereiche mit Explosionsgefährdung, in denen explosive Stoffe verarbeitet, hergestellt, transportiert oder gelagert werden.
- Zoneneinteilung: Es gibt sechs Ex-Zonen, die nach Häufigkeit und Dauer der explosionsfähigen Atmosphäre klassifiziert werden. Die Zonen 0, 1 und 2 gelten für Gas-, Dampf- und Nebelatmosphären, die Zonen 20, 21 und 22 für Staubatmosphären.
- Gefährdungsgrad: Bei den Zonen 0 und 20 besteht eine ständige, lange oder häufige explosionsfähige Atmosphäre, in den Zonen 1 und 21 nur gelegentlich im Normalbetrieb, in den Zonen 2 und 22 nur selten und kurzzeitig.
- Betroffene Bereiche: Explosionsfähige Atmosphären können z. B. in Gefahrstofflagern entstehen, bei gasbetriebenen Anlagen oder im Chemikalieneinsatz auftreten oder sich beim Handling organischer Stäube (Mehl, Holz, Zucker) bilden.
- Rechtliche Grundlagen und betriebliche Pflichten: Diese werden unter anderem in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), ATEX-Betriebsrichtlinie 1999/92/EG und den TRGS-Reihen 700 und 800 vorgeschrieben.
- Gerätekennzeichnung: Geräte und Betriebsmittel müssen gemäß ATEX 2014/34/EU zertifiziert und nach EN/IEC 60079-0:2018 gekennzeichnet sein.
Was sind Ex-Zonen?
Ex-Zonen sind Bereiche, in denen eine Explosionsgefährdung besteht.
Die Gefährdung besteht vor allem dort, wo brennbare Stoffe verarbeitet, hergestellt, transportiert oder gelagert werden. Es wird unterschieden zwischen Gas‑, Dampf- und Nebelatmosphären (Zonen 0, 1 und 2) und Staubatmosphären (Zonen 20, 21 und 22).
Die Ex-Zonen klassifizieren die betroffenen Bereiche nach Häufigkeit, Dauer und Wahrscheinlichkeit einer explosionsfähigen Atmosphäre. Die Zoneneinteilung ist Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung und Basis für Schutzmaßnahmen, Gerätekategorien und Prüfintervalle.
Welche Bereiche sind explosionsgefährdet?
Explosionsfähige Stoffe sind in manchen Branchen weit verbreitet, z. B. bei der Förderung und Verarbeitung von Erdöl und Erdgas, im Bergbau oder in der chemischen Industrie. Grundsätzlich können sie auch in anderen, weniger typischen Bereichen vorkommen, beispielsweise auch im Lager oder der Intralogistik.
Dazu zählen grundsätzlich alle Lager-, Produktions- und Förderstätten, an denen explosionsfähiges Gas oder explosionsfähiger Staub vorkommt, entstehen kann oder gezielt eingesetzt wird.
Praxisbeispiele:
- Gefahrstofflager
- gasbetriebene Anlagen
- Einsatz von Chemikalien
- Lager bzw. Handling von organischen Stäuben wie Mehl, Holz oder Zucker
Welche Verpflichtungen haben Betriebe mit Ex-Zonen?
Gemeinsam mit den Brandschutzmaßnahmen und Brandschutzbestimmungen im Betrieb ist der Explosionsschutz ein zentraler Bestandteil des betrieblichen Sicherheitskonzepts. Zunächst sollten Sie eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, um explosionsgefährdete Bereiche im Betrieb zu identifizieren.
Besteht in Ihrem Unternehmen eine Explosionsgefahr und wurden hierfür Ex-Zonen definiert, sollten Sie folgende Maßnahmen umsetzen:
- Ex-Bereiche kennzeichnen (Warnzeichen nach Anhang III 1999/92/EG und ASR A1.3 sowie DIN EN ISO 7010)
- Keine Zündquellen in entsprechenden Bereichen verwenden
- Explosionen möglichst präventiv durch Maßnahmen vermeiden
- Explosionsschutzdokument erstellen und führen gemäß ATEX 153 und Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und den Inhalten gemäß DGUV‑Information 213‑106
- wiederkehrende Prüfungen der Explosionssicherheit durchführen nach den Technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1201 Teil 1
Die Explosionsgefahr ist nicht überall und bei allen Stoffen gleich hoch. Deswegen werden explosionsgefährdete Bereiche nach Zonen unterschieden. Durch diese Einteilung können Sie nach der Gefährdungsbeurteilung die Sicherheitsmaßnahmen optimal auf den jeweiligen Bereich abstimmen. Auf dieser Grundlage werden Maßnahmen für die Sicherheit bei der täglichen Arbeit, aber auch für den Notfall festgelegt.
Einteilung von Ex-Zonen nach ATEX
Die ATEX-Betriebsrichtlinie 1999/92/EG schreibt vor, dass jeder Betrieb im Rahmen der vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung ein Explosionsschutzdokument erstellen muss, in dem explosionsgefährdete Bereiche in Zonen eingeteilt werden.
Kriterien und Benennung der Ex-Schutz-Zonen finden Sie sowohl in der Richtlinie als auch im Anhang I, Abschnitt 1.7 der GefStoffV. Neben Häufigkeit und Dauer der Explosionsgefahr in dem jeweiligen Bereich wird außerdem unterschieden, ob die gefährliche explosionsfähige Atmosphäre von entzündbaren Gasen, Dämpfen und Nebel oder von brennbaren Stäuben verursacht wird. Daraus ergeben sich die sechs verschiedenen ATEX-Zonen.
Für Gas‑, Dampf- und Nebelatmosphären gilt die folgende ATEX-Zonen-Einteilung:

| ATEX-Zone | Ursache | Dauer und Häufigkeit | Beispiel |
|---|---|---|---|
| Zone 0 | Gemisch aus Luft und entzündbarem Gas, Dampf oder Nebel | ständig, lang oder häufig | – Innenräume von Behältern, Reaktoren oder Tanks – Kopfräume – Rohrleitungen mit kontinuierlichem Füllstand |
| Zone 1 | wie Zone 0 | kann sich im Normalbetrieb gelegentlich bilden | – Füll-und Entleerstellen Entlüftungen – Bereiche um Wellendichtungen und Pumpen – Armaturen mit möglicher Freisetzung |
| Zone 2 | wie Zone 0 | selten und kurzzeitig | – gut belüftete Bereiche um Zone 1 – Bereiche mit kurzzeitigen Leckagen |
Für Staubatmosphären gelten gemäß ATEX diese Zonen:

| ATEX-Zone | Ursache | Dauer und Häufigkeit | Beispiel |
|---|---|---|---|
| Zone 20 | Gemisch aus Luft und brennbarem Staub in Form einer Wolke | ständig, lang oder häufig | – Innenräume von Silos, Mühlen, Pulvermischern oder Staubfiltern und Trocknern |
| Zone 21 | wie Zone 20 | kann sich im Normalbetrieb gelegentlich bilden | – Abfüll- und Sackschütten – Austragsstellen – Bereiche um Filter und Siebe oder häufig geöffnete Inspektionsöffnungen |
| Zone 22 | wie Zone 20 | selten und kurzzeitig | – Umgebung staubführender Anlagen bei Leckagen oder Störfällen – Bereiche mit sporadischer Staubablagerung oder Aufwirbelung |
Beachten Sie: Die Begriffe „häufig“, „gelegentlich“ und „selten“ sind nicht eindeutig definiert sind. Konkrete Zahlen dazu sind in keiner der Normen festgelegt, doch in Fachkreisen hat man sich darauf geeinigt, dass
- mit „häufig“ mehr als 50 % der Betriebszeit gemeint ist.
- „gelegentlich“ bedeutet: kann in unregelmäßigen Abständen auftreten, beispielsweise bei Entlüftungen oder Probeentnahmen, und beträgt ein bis 10 % der Betriebszeit.
In der Praxis sollten Sie im Zweifelsfall die höhere Ex-Zone zuteilen.
Gesetze und Richtlinien für Ex-Bereiche und -Zonen
Die wichtigste Grundlage für den Umgang mit Gefahrstoffen, zu denen auch entzündliche und explosionsgefährdete Stoffe zählen, bilden in Deutschland die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und die ATEX-Betriebsrichtlinien der Europäischen Union. Aus diesen Gesetzestexten geht deutlich hervor, dass die Abläufe jeder betrieblichen Gefährdungsbeurteilung auch für den Explosionsschutz gelten.
Das bedeutet, dass mögliche Gegenmaßnahmen zunächst in der Reihenfolge „Ersetzen, Vermeiden, Schützen“ geprüft werden. Laut § 11 GefStoffV müssen Sie, sofern eine Explosionsgefahr besteht, also folgende Möglichkeiten durchgehen:
- Explosionsfähige Stoffe durch ungefährliche Stoffe ersetzen bzw. den Betrieb auf Verfahren oder Einrichtungen ohne Explosionsgefahr umstellen
- Entstehung einer Explosion mit technischen Mitteln und/oder organisatorischen Maßnahmen wie dem Brandschutz so weit wie möglich unterbinden
- Auswirkungen einer Explosion auf Menschen und Umgebung so gering wie möglich halten, z. B. durch bauliche Maßnahmen (Brandschutztüren), Persönliche Schutzausrüstung, Flucht- und Rettungsplan, geeignete Löschmittel, Schulung von Mitarbeitenden etc.
Diese Rangfolge ist unbedingt einzuhalten. Das bedeutet: Sie müssen sich nur Gedanken über die Einteilung von Ex-Zonen machen, wenn Sie auf explosionsgefährdete Stoffe, Geräte oder Verfahren in Ihrem Betrieb nicht verzichten können.
Für diesen Fall finden Sie im Anhang I der GefStoffV sowie in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) der Reihen 700 und 800 (Brand- und Explosionsschutz) Ergänzungen und konkrete Hinweise darauf, wie die Regelungen der GefStoffV in der Praxis umzusetzen sind.
Die Kennzeichnung explosionsgefährdeter Bereiche

Gefahrstoffverordnung und ATEX schreiben vor, dass explosionsgefährdete Bereiche und Geräte eindeutig gekennzeichnet werden müssen. Dazu sind gelbe Sicherheitskennzeichen am Arbeitsplatz mit der schwarzen Aufschrift „Ex“ gut sichtbar und in ausreichender Größe anzubringen.
Neben einer Kennzeichnung durch Schilder müssen Sie die Bereiche im Flucht- und Rettungsplan markieren und Ihre Mitarbeitenden regelmäßig zur Arbeitssicherheit, zum Umgang mit Feuerlöschern und zum Verhalten in Notfällen schulen.
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Warnzeichen ASR A1.3/DIN EN ISO 7010, Explosionsfähige Atmosphäre, 200 mm, Folie
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Geräte für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen richtig kennzeichnen
Geräte und Betriebsmittel in Ex‑Zonen müssen gemäß ATEX 2014/34/EU zertifiziert und nach EN/IEC 60079‑0:2018 gekennzeichnet sein.
Das Typenschild enthält u. a. Gruppe/Kategorie, Zündschutzart, Gas- oder Staubgruppe, Temperaturklasse und die maximale Oberflächentemperatur, sowie ggf. die EPL (Equipment Protection Level) und die Kennnummer der benannten Stelle.

FAQ zu Ex-Zonen
Vor der Festlegung von Sicherheitsmaßnahmen müssen zunächst explosionsgefährdete Bereiche im Rahmen einer betrieblichen Gefährdungsbeurteilung identifiziert werden. Ex-Bereiche sind grundsätzlich alle Lager-, Produktions- und Förderstätten, an denen explosionsfähiges Gas oder explosionsfähiger Staub vorkommt, entstehen kann oder gezielt eingesetzt wird. In der Praxis kann das zum Beispiel ein Gefahrstofflager, eine gasbetriebene Anlage oder die Entstehung gefährlicher Dämpfe beim Einsatz von Chemikalien sein.
Da die Explosionsgefahr nicht überall und bei allen Stoffen gleich hoch ist, werden explosionsgefährdete Bereiche nach Zonen unterschieden, den Ex-Zonen. Neben Häufigkeit und Dauer der Explosionsgefahr im jeweiligen Bereich wird außerdem unterschieden, ob die gefährliche explosionsfähige Atmosphäre von entzündbaren Gasen, Dämpfen und Nebel oder von brennbaren Stäuben verursacht wird.
In der ATEX-Richtlinie sind sechs verschiedene Ex-Zonen festgelegt:
• Zone 0: Bereich, in dem ständig, lang oder häufig eine explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und entzündbaren Gasen, Dämpfen oder Nebeln vorhanden ist.
• Zone 1: Bereich, in dem sich im Normalbetrieb gelegentlich eine explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und entzündbaren Gasen, Dämpfen oder Nebeln bilden kann.
• Zone 2: Bereich, in dem im Normalbetrieb normalerweise nur selten oder kurzzeitig eine explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und entzündbaren Gasen, Dämpfen oder Nebeln entsteht.
• Zone 20: Bereich, in dem ständig, lang oder häufig eine explosionsfähige Atmosphäre in Form einer Wolke aus Luft und brennbarem Staub vorhanden ist.
• Zone 21: Bereich, in dem sich im Normalbetrieb gelegentlich eine explosionsfähige Atmosphäre in Form einer Wolke aus Luft und brennbarem Staub bilden kann.
• Zone 22: Bereich, in dem im Normalbetrieb normalerweise nur selten oder kurzzeitig eine explosionsfähige Atmosphäre in Form einer Wolke aus Luft und brennbarem Staub auftritt.
Bitte beachten Sie: Die hier erwähnten Vorschriften sind nur eine Auswahl der wichtigsten gesetzlichen Vorgaben. Detaillierte Informationen lesen Sie dazu in den aufgeführten und ggf. weiteren Vorschriftensammlungen und Gesetzestexten nach. Bei der konkreten Umsetzung im Betrieb sollten Sie im Zweifel außerdem sachverständige Personen hinzuziehen.
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