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Eine ausgewogene Helligkeit am Arbeitsplatz hat entscheidenden Einfluss darauf, wie konzentriert und produktiv Sie arbeiten können und spielt darüber hinaus eine wichtige Rolle für den Arbeitsschutz. Für feinmechanische Arbeiten gelten dabei andere Regeln als für Bildschirmarbeit; in einer Produktionshalle herrschen andere Bedingungen als in einem Büro mit großflächigen Fensterfronten. In diesem Ratgeber finden Sie die wichtigsten Informationen über Gestaltungsmöglichkeiten und Vorschriften für die richtige Beleuchtung am Arbeitsplatz.
Warum ist eine gute Arbeitsplatzbeleuchtung so wichtig?
Richtig ausgeleuchtete Räumlichkeiten an der Arbeitsstelle sind vor allem für drei Dinge wichtig:
- Sie ermöglichen ein konzentriertes Arbeiten
- Sie sollen akute Gefahrensituationen und Arbeitsunfälle verhindern
- Sie sollen Gesundheitsschäden entgegenwirken, die sich schleichend entwickeln können
Auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung der jeweiligen Arbeitsstätte sollte die optimale Beleuchtung für Arbeitsplätze so gewählt werden, dass das Sehen leichtfällt und die Augen nicht zu stark beansprucht werden. Das hat verschiedene Wirkungen: Zum einen wirkt sich es sich auf das Wohlbefinden Ihrer Mitarbeitenden aus.
Andererseits gewährleistet es eine größtmögliche Sicherheit und Qualität der Arbeit. Denn mit einer guten Ausleuchtung ist es möglich, Arbeitsaufgaben sorgfältig und korrekt auszuführen. Fehler oder Gefahrenquellen sind deutlich zu erkennen, sodass Mitarbeitende frühzeitig Korrekturen bzw. Sicherheitsmaßnahmen ergreifen können: Die Unfallgefahr sinkt deutlich.
Außerdem können Sie durch eine angemessene Lichtstärke am Arbeitsplatz die Aufmerksamkeit steigern, Mitarbeitende bleiben den ganzen Tag über konzentriert und leistungsfähig. Aus diesen Gründen ist die Beleuchtung ein wichtiger Aspekt für die Ergonomie am Arbeitsplatz.
Farbtemperatur, Lichtfarbe und Beleuchtungsstärke: Einfluss auf die optimale Beleuchtung
Nicht nur Tageslicht, auch die Lichtfarbe bzw. Farbtemperatur hat einen Einfluss auf das Wohlbefinden.
Grundsätzlich gilt: Je höher die Lichtfarbe ist, desto stärker wird der menschliche Biorhythmus aktiviert.
Lichtfarbe | Wirkung auf Menschen | Farbtemperatur (Kelvin) |
---|---|---|
Warmweiß (ww) | Entspannend, dämpfend | < 3300 K |
Neutralweiß (nw) | Sachlich, nüchtern | 3300 – 5000 K |
Tageslichtweiß (tw) | Aktivierend, leistungsfördernd | >5300 K |
Eine Farbtemperatur von etwa 6000 Kelvin (Tageslichtweiß) kann bereits als zu grell empfunden werden. Für eine optimale Beleuchtung im Büro eignen sich die Lichtfarben Warmweiß, Neutralweiß oder Tageslichtweiß mit einem hohen Blauanteil.
Ebenso relevant für eine optimale Beleuchtung am Arbeitsplatz ist die Beleuchtungsstärke. Für herkömmliche Büroarbeitsplätze sowie ergonomische Steharbeitsplätze im Büro werden je nach Tätigkeit unterschiedliche Beleuchtungsstärken empfohlen. Tipp: Um im Büro Energie zu sparen, verwenden Sie LED-Leuchtmittel.
Die Tabelle zeigt einen Überblick über die empfohlenen Beleuchtungsstärken:
Tätigkeit | Beleuchtungsstärke (mindestens) |
---|---|
Kopieren, Ablage | 300 lx |
Lesen, Schreiben | 500 lx |
Technisches Zeichnen (manuell) | 750 lx |
Archivieren | 200 lx |
Auf die Frage nach der geeigneten Beleuchtungsstärke für verschiedene Arbeitsplätze finden Sie im Anhang 1 der ASR A3.4 konkrete Antworten. Dort sind die Beleuchtungsanforderungen für sämtliche Tätigkeiten in Betrieben und öffentlichen Einrichtungen aufgelistet. Beachten Sie: Selbst innerhalb eines Arbeitsbereichs können sich die geforderten Mindestwerte für einzelne Tätigkeiten stark unterscheiden.
Grundsätze für die optimale Beleuchtung am Arbeitsplatz
Wie Sie den Lichteinfall optimal gestalten können, hängt von den räumlichen Bedingungen und der auszuführenden Tätigkeit ab. Für die Beleuchtung am Arbeitsplatz im Büro gelten andere Vorschriften als für einen Arbeitsplatz in der Werkstatt oder im Labor. Doch es gibt einige allgemeingültige Grundsätze:
- Sorgen Sie für möglichst viel Tageslicht am Arbeitsplatz
Tageslicht ist künstlichem Licht immer vorzuziehen, weil sich die positive Wirkung auf die Gesundheit nicht mit künstlichen Leuchtmitteln erzeugen lässt. Deshalb sollten Arbeitsplätze möglichst nah an einem Fenster eingerichtet werden.
- Fenster oder Oberlichter sind gut geeignet
Tageslicht kann durch Fenster oder Oberlichter im Dach kommen. Das Glas sollte die natürliche Lichtfarbe möglichst nicht verändern.
- Vermeiden Sie Blendung und Reflexionen
Blendungen und Reflexionen beeinträchtigen die Sehkraft. Sorgen Sie für seitlichen Lichteinfall und bringen Sie gegebenenfalls Jalousien oder Rollos gegen direkte Sonneneinstrahlung an.
- Vermeiden Sie harte Schatten
Das Licht sollte möglichst von oben und/oder aus mehreren Richtungen kommen, um harte Schatten zu vermeiden und den Arbeitsplatz gleichmäßig auszuleuchten. Verteilen Sie Lichtquellen deshalb gleichmäßig im Raum.
- Passen Sie den Lichteinfall an die Tätigkeit an
Die Helligkeit der Beleuchtung am Arbeitsplatz sollte an die jeweilige Tätigkeit und die individuellen Bedürfnisse der Mitarbeitende angepasst werden können. Für kleinteilige Arbeiten, die die Augen besonders fordern (z. B. feinmechanische Reparaturen oder das Lesen klein gedruckter Texte), sollte an jedem Arbeitsplatz eine Schreibtischlampe mit einem ausreichend starken Leuchtmittel stehen.
- Vermeiden Sie flimmerndes Licht
Flimmerndes oder pulsierendes Licht sollte unbedingt vermieden werden, da es die Augen stark beansprucht, zu Übermüdung und einer erhöhten Unfallgefahr führen kann.
Die optimale ergonomische Beleuchtung eines Bildschirmarbeitsplatzes kann in der Praxis zum Beispiel so aussehen:
Welche Bedeutung hat Tageslicht am Arbeitsplatz?
Die positiven Wirkungen, die Tageslicht auf den menschlichen Organismus hat, sind unbestritten. Es regelt nicht nur den Biorhythmus, sondern stärkt das Immunsystem, schützt vor psychischen Erkrankungen und steigert die Leistungsfähigkeit.
Damit diese Effekte auftreten, sollte entsprechend der ASR A3.4 ein Tageslichtquotient von 2 Prozent (bei Dachoberlichtern 4 Prozent) erreicht werden. Das bedeutet, dass die Beleuchtungsstärke im Raum mindestens 2 Prozent der Beleuchtungsstärke im Freien betragen sollte. Alternativ ist es auch möglich, dass Verhältnis verglaster, lichtdurchlässiger Flächen zur Raumgrundfläche mindestens 1:10 beträgt.
Doch Tageslicht kann auch Nachteile mit sich bringen, zum Beispiel bei direkter Sonneneinstrahlung durch das Fenster. Zu helle natürliche Beleuchtung am Arbeitsplatz beansprucht die Augen genauso stark wie unzureichende Beleuchtung; ganz besonders, wenn Sie direkt geblendet werden oder Reflexionen auf dem Bildschirm entstehen. Mit einer entsprechenden Verdunkelung durch Rollläden oder Jalousien beugen Sie nicht nur Reflexionen vor, sondern vermeiden auch zu große sommerliche Hitze am Arbeitsplatz.
Künstliche Lichtquellen bei zu wenig Tageslicht am Arbeitsplatz
Gegenüber den zahlreichen Vorteilen des Tageslichts fallen die Nachteile kaum ins Gewicht. Im Gegenteil: Ist aufgrund baulicher oder produktionsspezifischer Besonderheiten kein Tageslicht vorhanden und nur die Beleuchtung mit künstlichen Lichtquellen möglich, muss ein Ausgleich für das fehlende Tageslicht geschaffen werden, z. B.:
- die Einrichtung eines Pausenraums oder einer Kantine mit Tageslicht.
- eine Verlängerung der Pausenzeit, die die Mitarbeitenden im Freien verbringen können.
Allein die Beleuchtung am Arbeitsplatz mit Tageslichtlampen ist kein ausreichender Ersatz!
Gesetze und Vorschriften für die Arbeitsplatzbeleuchtung
Die gesetzliche Grundlage für die Gestaltung von Arbeitsplätzen ist die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Die darin festgelegten Regelungen sollen dabei helfen, Arbeitsstätten so einzurichten, „dass Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden werden“ (§ 3a, Abs. 1, ArbStättV). Die konkreten Vorschriften für die optimale Beleuchtung am Arbeitsplatz finden Sie im Absatz 3.4 im Anhang der Verordnung. Dort ist unter anderem festgehalten, dass:
- Arbeitsräume möglichst Tageslicht haben und die Sicht nach draußen ermöglichen sollen.
- in Pausen- und Aufenthaltsräume sowie Kantinen möglichst Tageslicht herrscht.
- Lichtstärke und -einfall an die auszuführende Tätigkeit angepasst werden können (sowohl bei Tageslicht als auch bei künstlichem Licht).
- Beleuchtungsanlagen die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeitende nicht gefährden dürfen.
- eine ausreichend Sicherheitsbeleuchtung vorhanden sein muss, wenn der Ausfall der normalen Beleuchtung eine Gefährdung der Mitarbeitenden darstellt.
Wie diese Vorgaben in der Praxis umzusetzen sind, wird in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) weiter ausgeführt. In der ASR A3.4 Beleuchtung sowie der ASR A3.4/7 Sicherheitsbeleuchtung finden Sie konkrete Angaben zu Punkten wie Lichtstärke, Blendschutz, Lichtfarbe, Schatten, Flimmern, etc. und das sowohl für Tageslicht als auch künstliche Lichtquellen.
FAQ zur Beleuchtung am Arbeitsplatz
Eine gute Ausleuchtung ermöglicht die sorgfältige und korrekte Ausführung der jeweiligen Arbeitsaufgabe. Fehler oder Gefahrenquellen sind deutlich zu erkennen, sodass Mitarbeitende frühzeitig Korrekturen bzw. Sicherheitsmaßnahmen ergreifen können. Die Unfallgefahr sinkt dadurch deutlich. Außerdem wird durch eine angemessene Lichtstärke am Arbeitsplatz das allgemeine Wohlbefinden gesteigert und die Mitarbeitenden bleiben den ganzen Tag über konzentriert und leistungsfähig.
In der ArbStättV ist im Punkt 3.4 des Anhangs festgehalten, dass Tageslicht einer künstlichen Lichtquelle immer vorzuziehen ist, weil sich die positive Wirkung auf die Gesundheit nicht mit künstlichen Leuchtmitteln erzeugen lässt. Ist die Beleuchtung mit Tageslicht an einem Arbeitsplatz aufgrund baulicher oder produktionsspezifischer Besonderheiten nicht möglich, muss ein Ausgleich geschaffen werden. Das kann zum Beispiel die Einrichtung eines Pausenraums oder einer Kantine mit Tageslicht sein oder eine Verlängerung der Pausenzeit, die die Mitarbeitenden im Freien verbringen können.
Auf die Frage nach der geeigneten Beleuchtungsstärke für Ihren Arbeitsplatz finden Sie im Anhang 1 der Arbeitsstättenregelung ASR A3.4 konkrete Antworten. Dort sind die Beleuchtungsanforderungen für sämtliche Tätigkeiten in Betrieben und öffentlichen Einrichtungen aufgelistet. Innerhalb eines Arbeitsbereichs können sich die geforderten Mindestwerte für einzelne Tätigkeiten stark unterscheiden. Im Lager muss beispielsweise der Versand- und Verpackungsbereich mit mindestens 300 lx (Lux) ausgeleuchtet werden, während in den Lagerbereichen für gleichartiges Lagergut nur 50 lx erforderlich sind. Bei einem PC-Arbeitsplatz muss die Beleuchtung mindestens 500 lx stark sein.
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