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Um im Fall eines Brandes schnell agieren zu können, sind Gewerbetreibende jeder Branche verpflichtet, tragbare Feuerlöscher im Betrieb bereitzustellen. Es reicht jedoch nicht aus, an beliebiger Stelle irgendein Löschmittel zu platzieren. Erfahren Sie, welche Feuerlöscher-Vorschriften für Gewerbe gelten, wie viele Feuerlöscher pro m2 Sie anbringen müssen und was sonst noch für den Einsatz von Feuerlöschern im Betrieb zu beachten ist.

Feuerlöscher: Welche Vorschriften gelten für Betriebe?

Betriebsinhabende sind verpflichtet, eine bestimmte Anzahl an Feuerlöschern pro m2 in der Arbeitsstätte aufzustellen. Dies ist in § 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ASR A2.2 und je nach Betriebseinrichtung und Brandgefährdung in Verbindung mit den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 800 „Brandschutzmaßnahmen“ geregelt. Zusätzlich ist die DGUV Information 205-001 „Betrieblicher Brandschutz in der Praxis“ zu berücksichtigen.  Selbst kleine Unternehmen, die nur einen Mitarbeitenden beschäftigen, müssen demnach für ausreichenden Brandschutz sorgen.

Brandschutzeinrichtungen, zu denen auch tragbare Feuerlöscher gehören, sollen Entstehungsbrände löschen. Die Vorschriften für Feuerlöscher im Betrieb geben daher vor, welche Löschmittel (Wasser, Schaum, Kohlendioxid oder Pulver) für welchen Einsatzzweck (Brandklasse) zum Löschen eines Brandes geeignet sind und in welcher Anzahl die Feuerlöscher im Betrieb vorhanden sein müssen.

Allerdings lässt sich nicht pauschal festlegen, wie viele Feuerlöscher pro m2 in einem Betrieb erforderlich sind. Für die Ermittlung der richtigen Anzahl spielen folgende Faktoren eine Rolle:

  • Liegt eine normale oder eine erhöhte Brandgefährdung vor?
  • Wie viele Quadratmeter Grundfläche hat die Arbeitsstätte?
  • Sind Bereiche der Arbeitsfläche voneinander abgetrennt?
  • Wie viele Löscheinheiten (LE) enthalten die aufgestellten Feuerlöscher?

Feuerlöscher im Betrieb: Brandgefährdung berücksichtigen

Das Risiko für einen Brand ist ein wichtiger Parameter im betrieblichen Brandschutz. Die Brandgefährdung ist nicht in allen Betrieben und Branchen gleich, sondern hängt von den jeweiligen betrieblichen Voraussetzungen ab.

So ist die Brandgefahr erhöht, wenn leicht entzündliche Stoffe verarbeitet werden, zum Beispiel in Druckereien, Lagern mit Farben, Lacken, Papier, aber auch in Tischlereien, Kfz-Werkstätten und Baustellen mit Schweiß- und Feuerarbeiten.

Eine geringe Brandgefahr besteht dagegen beispielsweise in Verkaufs- und Lagerräumen mit nicht brennbaren Artikeln. Kriterien, die darüber entscheiden, ob eine normale oder eine erhöhte Brandgefährdung vorliegt, zeigt die folgende Tabelle:

Brandgefährdung im BetriebDefinition
normale BrandgefährdungBedingungen vergleichbar mit der herkömmlichen Nutzung eines Büros. Prüfkriterien sind hier:
• Wahrscheinlichkeit, dass ein Brand entsteht
• Geschwindigkeit, mit der ein Brand sich ausbreitet
• freigesetzte Stoffe im Fall eines Brandes
• Gefährdung von Personen, Umwelt und Gegenständen
erhöhte Brandgefährdungbetriebliche oder örtliche Gegebenheiten in der Betriebsstätte begünstigen eine Brandentstehung, eine voraussichtlich schnelle Brandausbreitung und Rauchbildung in der Anfangsphase eines Brandes:
• Durchführung von brandgefährdenden Arbeiten oder Verfahren, z. B. Schweißen, Löten, Flammarbeiten
• Vorhandensein entzündbarer und oxidativer Feststoffe und Gase, brennbare Stäube oder selbsterhitzungsfähi-ge Stoffe

Besteht für einen Betrieb eine erhöhte Brandgefährdung, müssen die Art und Anzahl der Feuerlöscher im Betrieb sowie der Umfang der Löscheinheiten entsprechend angepasst werden. Fachpersonen können in diesem Fall unterstützen und rechtlich abgesicherte Brandschutzmaßnahmen und Brandschutzbestimmungen im Betrieb empfehlen.

Anzahl der Feuerlöscher pro m2 festlegen

Wie viel Feuerlöscher im Betrieb nötig sind, bemisst sich nach der Größe der zu schützenden Grundfläche. Damit sind laut Arbeitsstättenverordnung alle Arbeitsflächen gemeint, auf denen sich Mitarbeitende im Laufe des Arbeitstages normalerweise aufhalten. Für die Ermittlung, welche Anzahl an Feuerlöschern im Betrieb nötig ist, müssen somit auch Küchen, Toiletten- und Waschräume, Pausenräume, Verkehrswege und weitere Flächen berücksichtigt werden.

Pro Grundflächeneinheit wird anschließend eine Mindestanzahl an Löscheinheiten (LE) gegenübergestellt: Da Feuerlöscher mit unterschiedlichen Löschmitteln erhältlich sind, dienen die Löscheinheiten zum Vergleich der Leistungsfähigkeit unterschiedlicher Feuerlöscher und des jeweiligen Löschvermögens. Die vorgeschriebene Mindesteinheit für Feuerlöscher im Betrieb sind 6 LE.

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick darüber, wie viele Feuerlöscher pro m2 Sie in einem Betrieb mit normaler Brandgefährdung benötigen. In Betrieben mit erhöhter Brandgefährdung ist entsprechend eine größere Anzahl an Löschmitteleinheiten nötig. Ist die Grundfläche Ihres Betriebs auf mehrere Geschosse verteilt, ist in jedem Geschoss mindestens ein Feuerlöscher erforderlich.

Grundfläche in m2Löschmitteleinheit LEAnzahl Feuerlöscher
bis 5061
bis 10091
200122
300152
400182
500213
600243
700273
800303
900334
1000364
2000606

So bringen Sie Feuerlöscher im Betrieb richtig an

Wie ein Feuerlöscher anzubringen ist, ist in der Vorschrift ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ sowie durch die DGUV Information 205-001 geregelt. Folgende Tipps helfen Ihnen dabei, die Feuerlöscher richtig anzubringen.

  1. Gute Sichtbarkeit

    Sorgen Sie dafür, dass die Feuerlöscher für jeden gut sichtbar und zugänglich sind. Bringen Sie Brandschutzschilder an, um auf das Vorhandensein der Löscher hinzuweisen. Die Griffhöhe für Feuerlöscher im Betrieb sollte etwa zwischen 0,8 und 1,2 Meter betragen, damit auch kleinere Personen die Geräte aus der Halterung nehmen können.

  2. Gute Erreichbarkeit

    Platzieren Sie die Löschmittel an geeigneter Stelle, bestenfalls an Flucht- und Rettungswegen. Das können zum Beispiel Aus- und Eingänge, Treppenhäuser oder Flure sein. Ist das nicht möglich, verweisen Brandschutzschilder auf den Standort des nächsten Feuerlöschers.

  3. Die richtige Entfernung

    In der Regel sollte der Laufweg zwischen zwei Feuerlöschern nicht mehr als 20 Meter betragen (für Betriebe mit normaler Brandgefährdung). Ist Ihre Betriebsfläche auf verschiedene Etagen verteilt, sollte sich auf jeder Etage mindestens ein Löschgerät befinden.

FAQ zu Feuerlöschern im Betrieb

Wie sollte ich einen Feuerlöscher im Betrieb richtig anbringen?

Bringen Sie die Feuerlöscher für jeden gut sichtbar und zugänglich an. Die Griffhöhe sollte auch für kleinere Personen gut erreichbar sein, optimal sind ca. 0,8 bis 1,2 Meter. Zwischen den einzelnen Feuerlöschern sollten maximal 20 Meter Laufweg liegen (für Betriebe mit normaler Brandgefährdung), jede Etage benötigt mindestens einen Feuerlöscher.

Wie oft muss ich Feuerlöscher in meinem Betrieb warten lassen?

Gemäß ASR A2.2 muss spätestens alle zwei Jahre eine Inspektion durch eine sachkundige Person erfolgen. Spätestens alle fünf Jahre ist eine innere Prüfung des Feuerlöschers erforderlich, alle 10 Jahre eine Festigkeitsprüfung. Diese werden üblicherweise im Rahmen der 2-jährigen Inspektion durchgeführt.

Ist ein Feuerlöscher im Betrieb Pflicht?

Ja, die Anbringung von Feuerlöschgeräten ist für Unternehmen bereits ab einem Mitarbeitenden verpflichtend. Die Feuerlöscher-Vorschriften für Betriebe sind hierzu in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ASR A2.2 geregelt.

Sind Feuerlöscher in Firmenfahrzeugen Pflicht?

Für allgemein genutzte Firmenfahrzeuge gibt es keine dezidierten Feuerlöscher-Vorschriften für Gewerbe. Das Mitführen eines Feuerlöschgeräts ist hier freiwillig, wird jedoch empfohlen. Lediglich in der ADR („Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“) ist im Unterabschnitt 8.1.4.2 ADR eine Feuerlöscherpflicht im Rahmen der Kleinmengenregelung vorgesehen.

Ausgenommen davon sind Firmenfahrzeuge, die für Gefahrstofftransporte eingesetzt werden. Nach Abschnitt 8.1.4 ADR sind solche Fahrzeuge mit Feuerlöschern mit entsprechenden Löschmitteleinheiten auszurüsten, abhängig von der Menge der gefährlichen Güter und des zulässigen Gesamtgewichts der Beförderungseinheit.

Wer prüft Feuerlöscher im Betrieb?

Feuerlöscher dürfen ausschließlich von sachkundigen Personen gemäß DIN 14406-4:2009-09 „Tragbare Feuerlöscher – Teil 4: Instandhaltung“ oder befähigten Personen nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) überprüft werden.

Bildquellen:
© gettyimages.de
SimoneN, Georgeclerk, Scharfsinn86