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Sicherheitskennzeichen sind Piktogramme, die in Betrieben und in öffentlichen Gebäuden vor möglichen Gefahren waren, auf verbotene oder erforderliche Verhaltensweisen hinweisen oder vor möglichen Gefahrenquellen und Unfallrisiken warnen. Insbesondere im Bereich des Arbeits- und Unfallschutzes spielen die Sicherheitszeichen daher eine wichtige Rolle. Die Sicherheitskennzeichen sind aus diesem Grund am Arbeitsplatz meist vorgeschrieben.
Im nachfolgenden Ratgeber lesen Sie, welche Sicherheitskennzeichen es gibt, welche Normen ihre Gestaltung regeln und was beim Anbringen der Sicherheitskennzeichen am Arbeitsplatz zu beachten ist.
Welche Normen gelten für Sicherheitskennzeichen?
Alle Sicherheitskennzeichen mit ihrer Bedeutung, ihrem Aussehen und den Vorgaben zum Anbringen werden durch diese Normen geregelt:
- ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung: Die Regel konkretisiert den aktuellen Stand der Technik zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung in Arbeitsstätten, indem sie die Vorgaben aus der DIN EN ISO 7010 umsetzt.
- DIN EN ISO 7010 Graphische Symbole – Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen – Registrierte Sicherheitszeichen: Die internationale Norm legt das Aussehen und die Farbgebung von Sicherheitskennzeichen fest.
- DIN 4844-2: Graphische Symbole – Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen – Teil 2: Registrierte Sicherheitszeichen: Die Norm ergänzt die Zeichen in der DIN EN ISO 71 10 um nationale Symbole bzw. solche, die in der internationalen Norm nicht enthalten sind.
Wichtig zu wissen: Bis Oktober 2012 wurden Sicherheitszeichen durch die BGV A8 (Berufsgenossenschaftliche Vorschrift zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz) geregelt. Diese Vorschrift wurde mittlerweile vollständig von der ASR A1.3 abgelöst und ist nicht mehr gültig.
Die sogenannten praxisbewährten Sicherheitsschilder nach BGV A8 weisen Piktogramme in veralteter Gestaltungsweise auf und sind nur noch in Ausnahmefällen zulässig. Für den Austausch der alten mit den neuen Sicherheitskennzeichen gemäß ASR A1.3, DIN EN ISO 7010 und DIN 4844-2 gibt es keine Übergangsfrist, dennoch sollte der Austausch so schnell wie möglich stattfinden, um den Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung zu entsprechen. Alte und neue Sicherheitskennzeichen dürfen nicht vermischt werden!
Welche 5 Gruppen der Sicherheitszeichen werden unterschieden?
Sicherheitskennzeichen werden in der ASR A1.3 in fünf Gruppen eingeteilt und jeweils durch einen Buchstaben gekennzeichnet, der noch durch eine dreistellige Ziffer ergänzt wird. Daraus ergibt sich diese Einteilung:
- P = Verbotszeichen
- W = Warnzeichen
- M = Gebotszeichen
- E = Rettungszeichen
- F = Brandschutzzeichen
Des Weiteren unterscheidet die ASR A1.3 noch das Zusatzzeichen: Dieses Sicherheitskennzeichen wird zusammen mit dem Haupt-Sicherheitszeichen angebracht und macht die Sicherheitsinformation deutlicher oder anwendbarer für spezifische Situationen. Für Verbotszeichen, Gebotszeichen und Warnzeichen ist die Verwendung eines Zusatzzeichens sogar verpflichtend.
Ist das Zusatzzeichen zusammen mit dem Sicherheitskennzeichen auf einem Schild gemeinsam abgebildet, spricht die ASR A1.3 von Kombinationszeichen.
Die ASR A1.3 legt je nach Gruppe fest, welche Formen und Farben für die jeweiligen Sicherheitskennzeichen gelten. So wird die Bedeutung eines bestimmten Sicherheitszeichens sofort deutlich:
Gruppe des Sicherheitskennzeichens | Form und Farbe gemäß ASR A1.3 | Beispiel* |
---|---|---|
Verbotszeichen (P) zeigen an, welche Verhaltensweisen verboten sind | • kreisförmig • weißer Untergrund • schwarzes Piktogramm • roter Rand • roter Querbalken • darf nur in Verbindung mit einem Zusatzzeichen an-gewendet werden, das das Verbot konkretisiert | ![]() z. B. Rauchverbot, Zutritt verboten, keine offene Flamme |
Gebotszeichen (M) enthalten Hinweise auf das notwendige Verhalten | • kreisförmig • blauer Untergrund • weißes Piktogramm • weißer Rand • darf nur in Verbindung mit einem Zusatzzeichen an-gewendet werden, das das Verbot konkretisiert | ![]() z. B. Gehörschutz benutzen, Schutzhelm tragen, Augenschutz benutzen |
Warnzeichen (W) deuten auf Gefahren hin | • gleichseitiges Dreieck • gelber Untergrund • schwarzes Piktogramm • schwarzer Rand • darf nur in Verbindung mit einem Zusatzzeichen an-gewendet werden, das das Verbot konkretisiert | ![]() z. B. Warnung vor Strahlung, explosionsgefährlichen Stoffen, elektrischer Spannung |
Rettungszeichen (E) enthalten Hinweise auf Hilfe bei Notfällen und markieren Rettungswege und Notausgänge | • quadratisch • grüner Untergrund • weißes Piktogramm • kein Rand | ![]() z. B. Notausgang, Erste Hilfe, Sammelstelle, Fluchtweg |
Brandschutzzeichen (F) geben Hinweise auf Hilfsmittel und Verhaltensweisen im Brandfall | • quadratisch • roter Untergrund • weißer Rand | ![]() z. B. Feuerlöscher, Löschdecke, Brandmelder, Feuerwehrleiter |
Welche Sicherheitskennzeichen sind am Arbeitsplatz erforderlich?
Diekonkrete Auswahl als auch die Anzahl der Sicherheitskennzeichen basiert immer auf einer vorherigen Gefährdungsbeurteilung. Dabei wird sowohl der Arbeitsplatz als auch die jeweilige Tätigkeit geprüft. Ob und welche Sicherheitskennzeichen am Arbeitsplatz erforderlich sind, wird hierdurch festgelegt:
- Sicherheitskennzeichen sind nötig, wenn Unfall- oder Verletzungsrisiken trotz technischer Schutzmaßnahmen bestehen bleiben.
- Sie sind ebenfalls anzubringen, wenn organisatorische Maßnahmen zum Arbeitsschutz nicht ausreichend sind.
- Die Anbringung der richtigen Sicherheitszeichen ist zudem vorgeschrieben, wenn der Arbeitsplatz oder die betrieblichen Erfordernisse ständige Verbote, Warnungen oder Gebote notwendig machen.
Sicherheitskennzeichen: Welche Erkennungsweite muss beachtet werden?
Neben der geometrischen Form und Farbe ist auch die Erkennungsweite der Sicherheitskennzeichen geregelt. Sie gibt an, wie groß die Zeichen sein müssen, damit sie in einer bestimmten Entfernung deutlich zu erkennen sind.
Für dreieckige Sicherheitskennzeichen (also Warnzeichen) ist die Erkennungsweite so geregelt:
Seitenlänge in mm | maximale Erkennungsweite in m |
---|---|
50 | 1 |
100 | 3 |
200 | 6 |
315 | 10 |
400 | 12 |
Für runde Sicherheitszeichen (Verbotszeichen und Gebotszeichen) muss diese Erkennungsweite gewährleistet sein:
Durchmesser in mm | maximale Erkennungsweite in m |
---|---|
50 | 2 |
100 | 4 |
200 | 8 |
315 | 12 |
400 | 16 |
Bei viereckigen Sicherheitskennzeichen (Rettungszeichen, Brandschutzzeichen) orientieren Sie sich an diesen Erkennungsweiten:
Seitenlänge B x H in mm | maximale Erkennungsweite in m |
---|---|
100 x 100 | 10 |
200 x 100 | 10 |
150 x 150 | 15 |
300 x 150 | 15 |
200 x 200 | 20 |
400 x 200 | 20 |
250 x 250 | 25 |
300 x 300 | 30 |
Dabei spielen auch die Beleuchtungsverhältnisse eine wichtige Rolle. Gemäß ASR A1.3 lauten die Vorgaben im Hinblick auf die Erkennungsweiten wie folgt:
- Je nach Räumlichkeit und Lichtverhältnissen ergeben sich unterschiedliche Erkennungsweiten für Sicherheitszeichen. Eine optimale Erkennungsweite ist jeweils immer dann erreicht, wenn sowohl die Form, die Farbe und das Symbol des Schildes gut zu sehen sind.
- Für Umgebungen mit wechselnden Lichtverhältnissen, wie z. B. Straßen oder Wege auf dem Betriebsgelände, sind so mitunter neben besonders großen auch dauerhaft beleuchtete oder reflektierende Sicherheitskennzeichen nötig.
- Zusätzlich zu der passenden Größe sollten Sie außerdem darauf achten, dass die Kennzeichen unverdeckt und damit einsehbar bleiben: Schmutz, Schnee oder die Schilder verdeckende Fahrzeuge oder Gerätschaften sollten umgehend entfernt werden.
Sicherheitskennzeichen anbringen: Schilderformen beachten
Neben der Erkennungsweite tragen auch die Schilderformen dazu bei, wie gut Sicherheitszeichen wahrgenommen werden können. Das gilt insbesondere für langnachleuchtende Sicherheitskennzeichen, wie z. B. Rettungszeichen:
- Flachschilder
Flache Sicherheitskennzeichen haben eine Lichtstreuung von 90° und sind daher für frontale Kennzeichnungen geeignet, beispielsweise am Ende eines Ganges oder direkt über Fluchttüren.
- Nasenschilder
Diese Sicherheitskennzeichen bieten dank ihrer im Dreieck angeordneten Seiten eine Lichtstreuung von 180°. Damit sind sie auch aus verschiedenen Blickwinkeln gut zu erkennen und vor allem in Lagerhallen oder Parkhäusern gut erkennbar.
- Fahnenschilder
Die zweiseitigen Schilder werden wie Fahnen angebracht, sodass jede Seite eine Lichtstreuung von 90° bietet. So sind sie vor allem frontal gut zu sehen, bieten aufgrund ihrer zwei Seiten aber eine optimale Orientierungslösung für lange Flure, Gänge und Treppenhäuser.
- Deckenschilder
Ähnlich wie Fahnenschilder sind auch diese Sicherheitszeichen von zwei Seiten bedruckt. Da sie aber von der Decke hängend montiert werden, erreichen sie eine Lichtstreuung von 180° und bieten eine verlässliche Orientierung in langen Fluren.
FAQ zu Sicherheitskennzeichen
Sicherheitskennzeichen haben eine wichtige Bedeutung am Arbeitsplatz und übernehmen je nach Gruppe des Sicherheitszeichens verschieden Aufgaben: Sie warnen vor möglichen Gefahren, weisen auf verbotene oder erforderliche Verhaltensweisen hin, schützen vor möglichen Gefahrenquellen und können Unfälle verhindern. Zudem können sie auf den Standort von Rettungsmitteln, Fluchtwegen und Löschmitteln hinweisen.
Die Sicherheitskennzeichnung umfasst alle Maßnahmen zur visuellen, akustischen oder taktilen Warnung und Information am Arbeitsplatz. Sie erfolgt durch verschiedene Mittel wie Sicherheitskennzeichen, Farben, Leucht- oder Schallsignale, verbale Durchsagen oder Handzeichen und bezieht sich immer auf konkrete Gegenstände, Tätigkeiten oder Situationen.
Der Hauptzweck liegt in der Unfallverhütung und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten. Eine Sicherheitskennzeichnung ermöglicht eine schnelle Orientierung in Gefahrensituationen und gewährleistet durch einheitliche, international verständliche Symbole eine sprachunabhängige Kommunikation.
Sie ist ein wesentlicher Baustein des modernen Arbeitsschutzes und kommt dann zum Einsatz, wenn technische oder organisatorische Schutzmaßnahmen allein nicht ausreichen, um Risiken vollständig zu vermeiden.
Der Bezeichnung der „neuen Sicherheitskennzeichen“ bezieht sich auf die Neugestaltung der Zeichen gemäß ASR A1.3 und DIN EN ISO 7010. Diese haben Anfang 2013 die alten Zeichen gemäß BGV A8 abgelöst. Ziel der Überarbeitung der Sicherheitskennzeichen war es, eine international einheitliche, sprachunabhängige Sicherheitskennzeichnung zu etablieren.
Grundsätzlich gilt: So viele Zeichen wie nötig, so wenige wie möglich. Optimalerweise sollten die Sicherheitskennzeichen am Arbeitsplatz etwa in Augenhöhe angebracht werden – und zwar gut sichtbar und dort, wo der jeweilige Gefahrenbereich beginnt. Das kann beispielsweise an Türen, Durchgängen, Flucht- und Rettungswegen oder Arbeitsgeräten sein.
Sicherheitskennzeichen werden gemäß ASR A1.3 in fünf Gruppen unterteilt und mit einem Buchstaben versehen:
• Verbotszeichen (P): zeigen an, welche Verhaltensweisen verboten sind
• Warnzeichen (W): deuten auf Gefahren hin
• Gebotszeichen (M): enthalten Hinweise auf das notwendige Verhalten
• Rettungszeichen (E): enthalten Hinweise auf Hilfe bei Notfällen und markieren Ret-tungswege und Notausgänge
• Brandschutzzeichen (F): geben Hinweise auf Hilfsmittel und Verhaltensweisen im Brandfall
Des Weiteren unterscheidet die ASR A1.3 noch das Zusatzzeichen: Dieses Sicherheitskennzeichen wird zusammen mit dem Haupt-Sicherheitszeichen angebracht und macht die Sicherheitsinformation deutlicher.
Bitte beachten Sie: Die hier erwähnten Vorschriften sind nur eine Auswahl der wichtigsten gesetzlichen Vorgaben. Detaillierte Informationen lesen Sie dazu in den aufgeführten und ggf. weiteren Vorschriftensammlungen und Gesetzestexten nach. Bei der konkreten Umsetzung im Betrieb können und sollten im Zweifel außerdem Sachverständige hinzugezogen werden.
Bildquellen:
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