Generic selectors
Exact matches only
Search in title
Search in content
Post Type Selectors
post
Lesezeit: 5 Minuten

Baustoffe, die in der Bauwirtschaft übrigbleiben oder beim Rückbau von Gebäuden anfallen, können je nach Baustoff entsorgt und recycelt werden. Sie lassen sich jedoch auch im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes wiederverwenden: Auf diese Weise können Rohstoffe kostengünstig wiedergewonnen und gleichzeitig natürliche Ressourcen eingespart werden.

Beide Verfahren kommen einerseits dem Umweltschutz zugute und schaffen andererseits preiswerte Folgeprodukte, die günstig eingekauft werden können.

In unserem Ratgeber erhalten Sie eine Übersicht der gebräuchlichsten Arten von wiederverwendbaren Baustoffen. Zudem geben wir Ihnen praktische Hinweise zu den relevanten Verordnungen, die sowohl beim Baustoffrecycling als auch der Weiterverwendung von Baustoffen gelten.

Welche Möglichkeiten gibt es, Baustoffe wiederzuverwenden?

Alle Baustoffe und Bauabfälle müssen nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz richtig getrennt und gesammelt werden. Auf diese Weise lässt sich im Anschluss der Bauschutt ordnungsgemäß entsorgen und recyceln. Beim Baustoffrecycling werden alle Baumaterialien in ihre Ausgangsprodukte zerlegt und für einen neuen Verwendungszweck aufbereitet oder verarbeitet. Im Gegensatz dazu behalten die Baustoffe bei einer direkten Wiederverwendung ihre ursprüngliche Gestalt oder den Ausgangszustand: Sie werden weder thermisch noch strukturell oder chemisch verändert.

Sobald Sie Baustoffe und Materialien direkt wiederverwenden wollen, ist es jedoch zwingend notwendig, deren Zustand und Eigenschaften fachlich korrekt beurteilen zu lassen. Vor einem erneuten Einbau müssen sie daher nach entsprechenden DIN-Verordnungen geprüft und mängelfrei sein.

Besonders vorteilhaft ist es, wenn Materialreste unbenutzt und original verpackt sind. In so einem Fall können diese unmittelbar weiterverwendet und verbaut werden. Praktisch ist dies besonders bei mineralischen Baustoffen wie Gipskartonplatten oder Dämmstoffen, denn diese Materialien sind meist nach der ersten Anwendung nur noch zu recyceln.

In vielen Gewerken wie dem Hoch- und Stahlbetonbau oder im Tief- und Garten-Landschaftsbau (GaLa-Bau) können verschiedene Baustoffe oder Materialien ohne gesonderte Aufbereitung wiederverwendet werden. So wird zum Beispiel Frischbeton in Baubetrieben wieder- bzw. weiterverwendet, um Betonreste zu vermeiden. Diese müssten andernfalls recycelt werden, sobald sie verfestigt sind. Daneben lässt sich im GaLa-Bau Natursteinpflaster erneut als Pflaster verwenden oder zusammen mit Bauschuttresten und Schotter als Untergrund für Fundamente weiterverarbeiten.

Bautechnische Voraussetzungen zur Wiederverwendung von Baustoffen

Damit ein größtmöglicher ökonomischer Nutzen aus der Wiederverwendung von Baumaterialien gezogen werden kann, müssen verschiedene Parameter beachtet werden:

  1. RÜCKBAUMÖGLICHKEITEN

    Zuerst sollte festgestellt werden, inwieweit verbaute Stoffe überhaupt rückbaubar sind. Dazu muss sorgfältig geplant werden, in welchem Umfang die entsprechenden Arbeiten auszuführen sind, um auch empfindliche Baustoffe wie etwa historische Fliesen zerstörungsfrei zu entfernen.

  2. LOGISTIK

    Hierzu muss auch eine geeignete Logistik gewährleisten können, dass zu beseitigende und wiederverwendbare Materialien korrekt gelagert sowie transportiert werden. Auf diese Weise lassen sich alle Einsatzmaßnahmen optimal ausrichten und wirtschaftlich gestalten.

  3. ZEITPLAN DER RÜCKBAUMASSNAHMEN

    Eine besondere Bedeutung kommt dabei dem zerstörungsfreien Ausbau oder Rückbau der Bauteile zu: Damit möglichste viele Stoffe gewonnen und wiederverwendet werden können, sollte der Zeitrahmen der Bauarbeiten angemessen ausgelegt sein.

  4. PLANUNGSKONZEPT

    Schließlich ist es wichtig über geeignete Werkzeuge und Maschinen zu verfügen sowie ausreichend Personal für den Rückbau einzusetzen. Durch ein gezieltes Planungskonzept, das auf spezifische Baustoffe ausgelegt ist, können diese sicher entnommen und wiederverwendet werden.

Diese Prüfnormen gelten bei der Wiederverwendung von Baustoffen

Um die Sicherheit und Tragfähigkeit aller wiederverwendbaren Baustoffe gewährleisten zu können, ist die Materialbeschaffenheit anhand diverser Verordnungen zu prüfen.

In der folgenden Tabelle geben wir Ihnen eine Übersicht der gebräuchlichsten Baustoffe und den entsprechenden Vorabkontrollen bzw. Verordnungen zur Wiederverwendung:

BaustoffPrüfverordnungPrüfkriterienWiederverwendung
VollholzAltholzverordnung (AltholzV)– tragende oder nichttragende Funktion
– Feuchtgehalt
– Kontrolle auf Pilzbefall oder Verunreinigungen (Holzschutzmittel, usw.)
– Schalungsbau
– Dach- und Wandkonstruktionen
– Carports
Betonguss-Elementebauaufsichtliche Zulassung bei der Wiederverwendung in Gebäuden: DIN EN 1992, DIN 1045, DIN EN 12504, DIN EN 13670, DIN EN 12390,– schadloser Rückbau ist erfolgt
– Remontierbarkeit gewährleistet
– Prognose zur Nutzungsdauer
– Garagen
– Carports
– Gestaltungselemente GaLa-Bau
– Deichbau
– Hochwasserschutz
Stahlabweichend nach Wieder-Verwendungszweck: DIN EN 10901, DIN EN 10902, DIN EN 1990, DIN EN 19931– keine Verformungen oder Risse vorhanden
– Elemente können erneut sicher verschweißt werden
– Türsturz
– Mauerabfangung
– Hangbefestigungen
Fenster und TürenDIN 4108, DIN 4109, VDI-Richtlinie 2719, Energiesparverordnung (EnEV)– Wärme- und Schallschutzqualität weiterhin gegeben– direkte Wieder-verwendung in Gebäuden
Treppendiverse Landesbauverordnungen der Bundesländer, DIN 18065– Beachtung von Einbauhöhe und Steigungsverhältnis
– Vollständigkeit aller Teile
– direkte Wieder-verwendung in Gebäuden
Bodenbelägeverschiedene Nutzungs- und Beanspruchungsklassen für Feucht- und trockene Räume– Überprüfung auf Schadstoffe
– geringe Feuchtigkeitsbeanspruchung
– ggf. Reinigung der Teile
– direkte Wieder-verwendung von Parkett, Dielen, Fliesen, Kacheln usw. in Gebäuden
Fräs- und AufbruchasphaltDIN 18299, DIN 18317– Bestimmung der Korngröße des Bindemittels
– Zusammensetzung
– Asphaltgranulat und Mischgut für neue Straßenbeläge
Dach-ZiegelDIN EN 1304– Frostrisiko oder Wasserdurchlässigkeit– direkte Wieder-verwendung auf Gebäuden oder für dekorative Zwecke
MauersteineDIN EN 771– ggf. Reinigung
– Prüfung auf Druckfestigkeit
– direkte Wiederverwendung in Gebäuden oder für dekorative Zwecke
Pflastersteine, GehwegplattenDIN EN 1338– Unterscheidung in Naturstein und Betonstein– direkte Wieder-verwendung zum Wegebau, für Fundamente, usw.
Zäune und Tore aus Metall und HolzDIN 18320– Materialnormung für öffentliche Gebäude notwendig
– Passform
– direkte Wieder-verwendungdekorative Zwecke

Wiederverwendbare Baustoffe nachhaltig verbauen

Im Rahmen einer Bauplanung mit wiederverwendbaren Elementen bietet es sich an, eine Kosten-Nutzen-Analyse durchzuführen. So kann abgewogen werden, ob sich der Einsatz wiederverwendbarer Baustoffe lohnt. Vor dem Erwerb der Baumaterialien ist die Qualität der Produkte gründlich zu bewerten und eine Haltbarkeitsprognose durchzuführen. Zudem sollten alle Vorgehensweisen zum schadensfreien Rückbau und Transport genau abgestimmt werden.

Ein im Vorfeld präzise erstelltes Planungskonzept bietet Ihnen hierzu verschiedene Vorteile: Zum Beispiel können Sie von einer deutlichen Kostenersparnis der Baumaterialien profitieren. Daneben lassen sich individuelle Kundenwünsche schnell umsetzen, da die Bauelemente nicht erst hergestellt werden müssen. Außerdem ist es durch den Einsatz von gut erhaltenen historischen Bauelementen möglich, Bauprojekte einzigartig zu gestalten. Dazu gehören beispielsweise Fliesen mit Ornamenten, traditionell gearbeitete Türen sowie Fachwerk und Natursteine.

Mit der 5-Punkte-Checkliste planen Sie Ihr Bauprojekt mit wiederverwendeten Baustoffen:

  1. Identifizieren Sie die Baustoffe, die durch wiederverwendete Materialien ersetzt werden können. Beachten Sie etwaige Sonderwünsche Ihrer Kunden.
  2. Überprüfen Sie, ob die Baustoffe über Baustoffbörsen oder andere Bezugsquellen erhältlich sind oder zurückgebaut werden können. Berücksichtigen Sie dabei die exakte Passform sowie die Maße der Bauteile.
  3. Überschlagen und vergleichen Sie den Zeitaufwand sowie die Kosten, die entstehen werden für Anschaffung, Rückbau, Transport, Lagerung sowie ggf. notwendige Prüfungen und Abnahmen.
  4. Ermitteln Sie, welche Baumaterialien bauaufsichtlich zugelassen bzw. nach DIN-Verordnungen geprüft werden müssen.
  5. Planen Sie alle Bauschritte präzise und chronologisch: Zeitlicher Aufwand, Logistik, Personal, Fertigstellungstermine.

FAQ zur Wiederverwendung von Baustoffen

Welche Baustoffe können wiederverwendet werden?

Die gängigsten Baustoffe, die nach einer erfolgten DIN-Prüfung erneut verwendet werden können, sind zum Beispiel:
– Stahlbauteile
– Mauer- und Pflastersteine
– Vollholz
– PVC (wie Profilrahmen oder Bodenbeläge)
– fertige Bauteile wie Treppen, Fenster und Türen

Ab wann lohnt sich das Wiederverwenden von Baustoffen?

Entscheidende Punkte für den erneuten Einsatz von Baustoffen sind beispielsweise kürzere Transportwege sowie die sofortige Verfügbarkeit der ausgebauten Materialien. Hinzukommt der eingesparte Energieaufwand, der bei einer Neuproduktion der Baustoffe anfallen würde: Auf diese Weise können Ressourcen wie Erdöl, Sande und Minerale effektiv eingespart werden, die als Ausgangsstoffe für die Produktion vieler Baumaterialien benötigt werden. Daher sind wiederverwendbare Baustoffe oftmals kostengünstiger im Einkaufspreis und der Einsatz in verschiedener Hinsicht lohnenswert.

Was muss bei der Wiederverwendung von Baustoffen beachtet werden?

Grundsätzlich sind alle wiederverwendeten Baustoffe auf ihre Materialbeschaffenheit und Eignung sowie nach entsprechenden DIN-Verordnungen zu prüfen. Ebenfalls ist eine korrekte Ausführung des Rückbaus, eine sichere und trockne Lagerung sowie der fachgerechte Transport ausschlaggebend, ob Baumaterialien nochmals wiederverwendet werden können.

Welche Vorteile bietet die Wiederverwendung von Baustoffen?

Neben ökonomischen Vorteilen durch preiswerte, gebrauchte Baustoffe, kann ein Bauherr durch die Wiederverwendung von Baumaterialien nachhaltig und ökologisch wirtschaften: Natürliche Ressourcen werden geschont und gemäß des Kreislaufwirtschaftsgesetzes erneut eingesetzt. Darüber hinaus entstehen durch wiederverwendbare Baustoffe individuelle Gestaltungsmöglichkeiten mit klassischen und historischen Elementen.

Bitte beachten Sie: Die hier erwähnten Vorschriften sind nur eine Auswahl der wichtigsten gesetzlichen Vorgaben. Detaillierte Informationen lesen Sie dazu in den aufgeführten und ggf. weiteren Vorschriftensammlungen und Gesetzestexten nach. Bei der konkreten Umsetzung im Betrieb können und sollten im Zweifel außerdem Sachverständige hinzugezogen werden. 

Bildquellen:
© gettyimages.de
Drazen_, Animaflora, chachamal