In Gefahrstoffschränken lagern Sie brennbare Flüssigkeiten, Chemikalien oder Gifte sicher ein. Dazu müssen die jeweiligen Schränke verschiedene Schutzvorgaben erfüllen. Unser Kaufratgeber stellt Ihnen die verfügbaren Gefahrstoffschränke im Detail vor und unterstützt Sie bei der Auswahl des passenden Schranks.
Gefahrstoffschränke sind immer dann nötig, wenn Sie gewässergefährdende, explosive, korrosive, entzündliche oder giftige Gefahrstoffe in Innenbereichen lagern wollen. Das können u. a. Säuren, Laugen, Lacke oder Pflanzenschutzmittel sein. Aber auch als Gefahrstoffe eingestufte Betriebsmittel wie Lithium-Ionen-Akkus müssen in passenden Gefahrstoffschränken gelagert werden. Dazu müssen die Schränke jeweils bestimmte Schutzvorgaben und technische Voraussetzungen erfüllen, die durch die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 510 zur Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern, die DIN EN 14470-1 sowie durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vorgegeben sind.
Gasförmige, flüssige oder feste Substanzen müssen immer dann in Gefahrstoffschränken gelagert werden, wenn sie mit einem der folgenden Gefahrstoffpiktogramme gekennzeichnet sind:
explosiv
komprimierte Gase
entzündbar (Kategorie 1,2 und 3)
entzündend wirkend (oxidierend) ( Kategorie 1, 2 und 3)
akute Toxizität (Kategorie 1, 2 und 3)
Ätzend (Kategorie 1)
Akute Toxizität (Kategorie 4), ätzend (Kategorie 2), hautsensibilisierend, gezielte Organtoxizität (Kategorie 3)
CMR (Kategorie 1A, 1B und 2), atemwegssensibilisierend, gezielte Organtoxizität (Kategorie 1 und 2), Aspirationsgefahr
umweltgefährdend, gewässergefährdend, ozonschichtschädigend
Aus den rechtlichen Vorgaben bzw. dem gebotenen Umgang mit Gefahrstoffen kann es darüber hinaus nötig sein, bestimmte Gefahrstoffe ausschließlich in dafür vorgesehenen Sicherheitsschränken wie z. B. Umwelt- und Chemikalienschränken zu lagern. Ob ein Gefahrstoffschrank zur Lagerung des jeweiligen Gefahrstoffs geeignet ist, muss auf dem Schrank gut sichtbar gekennzeichnet werden: Hierzu gehören nach DIN EN 14470-1 immer Informationen zum Modelltyp und die Ausweisung der Brandschutzkategorie. Im Lieferumfang muss außerdem ein ausführlicher Prüfbericht, eine Betriebsanweisung mit relevanten Sicherheitshinweisen, eine Konformitätserklärung des Herstellers sowie Hinweise zur Wartung und Funktionsprüfung des Gefahrstoffschranks enthalten sein.
Neben der Erfüllung rechtlich verbindlicher Vorgaben, sind Gefahrstoffschränke auch aus folgenden Gründen vorteilhaft für Ihren Betrieb:
Ob ein Gefahrstoffschrank-Modell das richtige ist, hängt von mehreren unterschiedlichen Kriterien ab:
Je nach Gefahrstoff-Art bzw. Gefährdungsklasse des Gefahrstoffs, gibt es passende Gefahrstoffschränke, die die sichere Lagerung der Substanzen gewährleisten:
Chemikalienschränke, Umweltschränke, Giftschränke, Pflanzenschutzmittelschränke mit entsprechender GHS-Klasse
Säuren- und Laugenschränke, PE- Umweltschränke mit entsprechender GHS-Klasse
Sicherheitsschränke mit entsprechender GHS-Klasse
Sicherheitsschränke, Kombischränke mit entsprechender GHS-Klasse
Ein Gefahrstoffschrank muss je nach den zu lagernden Gefahrstoffen und deren Gefährdungspotential mit unterschiedlichen Entlüftungsmechanismen ausgestattet sein. In jedem Fall muss ein Gefahrstoffschrank ausreichend entlüftet werden, sobald die gelagerten Substanzen folgende Eigenschaften aufweisen:
Dazu sind bei uns Gefahrstoffschränke mit verschiedenen Entlüftungs-Varianten erhältlich. Damit sich potenziell gefährliche Gase nicht im Schrankinnern sammeln können, gewährleisten alle Varianten den gesetzlich vorgeschriebenen 10-fachen Luftaustausch pro Stunde. Wir empfehlen grundsätzlich einen 10-fachen Luftwechsel pro Stunde bei entzündlichen und oxidierenden Medien und Gasen und einen 120-fachen Luftwechsel pro Stunde bei giftigen Stoffen nach DIN EN 14470. Für ausreichende Brandsicherheit schließen die Entlüftungsvorrichtungen in den Gefahrstoffschränken außerdem ab 70° C automatisch.
Im Rahmen des betrieblichen Brandschutzes müssen Gefahrstoffschränke ggf. feuerbeständig sein. Das hängt davon ab, welche Gefahrstoffe gelagert werden und in welcher Lagerumgebung die Gefahrstoffschränke aufgestellt werden. Gefahrstoffschränke werden als feuerwiderständig bzw. mit einem speziellen Brandschutzzeichen gekennzeichnet, wenn diese über einen begrenzten Zeitraum einem Feuer standhalten. Die verschiedenen Brandschutz-Typen unterscheiden sich dabei zum Beispiel nach 90, 60 und 30 Minuten (Typ-90, Typ-60, Typ-30): Für diesen Zeitraum sind die eingelagerten Gefahrstoffe sicher. Jedoch lässt die Schutzfunktion mit dem Andauern eines Brandes nach, bis sie schließlich ganz aussetzt.
Darüber hinaus müssen die Flügeltüren eines feuerbeständigen Gefahrstoffschranks automatisch nach 20 Sekunden schließen und sich das Dämmmaterial selbst aufschäumen, um den Innenraum zu versiegeln. Außerdem sind feuerbeständige Gefahrstoffschränke so konstruiert, dass sich auch im Brandfall die Tragfähigkeit der Fachebenen sowie Böden und Auffangwannen nicht verändert.
Um austretende Gefahrstoffe sicher aufzufangen, bieten unsere Gefahrstoffschränke mit integrierten oder nachrüstbaren Boden- und Auffangwannen ein sicheres Leckagemanagement: Die robusten Wannen verhindern, dass wassergefährdende oder andere Gefahrstoffe aus dem Schrank austreten können. Dazu müssen die Wannen über ein ausreichend großes Auffangvolumen verfügen. Dieses richtet sich nach der Menge der gelagerten Gefahrstoffe. Die Bodenwannen müssen so dimensioniert sein, dass sie
aufnehmen können. Kommt es im Gefahrstofflager zu einer Brandeinwirkung, sind die Bodenwannen außerdem so konzipiert, dass sie weiterhin voll funktionstüchtig sind.
In unserem Sortiment finden Sie korrosionsbeständige Gefahrstoffschränke aus pulverbeschichtetem oder strukturlackiertem Stahlblech, Edelstahl oder robustem Polyethylen (PE). Die in unterschiedlichen Farben erhältlichen Schränke sind je nach zu lagerndem Gefahrstoff als Chemikalienschränke zur Zusammenlagerung verschiedener Chemikalien, als Umweltschränke für wassergefährdende Substanzen oder Gefahrstoffschränke erhältlich, die sich speziell zur Lagerung von Säuren oder Laugen eignen. Je nach Gefahrstoffeignung verfügen die Schränke dazu über Lüftungsschlitze bzw. passende Anschlüsse für technische Lüftungsanlagen:
Lagern Sie in Ihrem Betrieb entzündbare Gefahrstoffe, müssen nach TRGS 510 entsprechende Maßnahmen für den betrieblichen Brandschutz getroffen werden. Dazu gehört, dass entzündbare Substanzen in Sicherheitsschränken mit passender Feuerbeständigkeit aufbewahrt werden müssen. Die Sicherheitsschränke bestehen aus feuerbeständigen Materialien gemäß DIN EN 14470-1, die je nach Typ oder Typ 30 oder 90 Minuten lang einem Feuer standhalten. Die Schränke sind außerdem mit einer Filterumluft- oder Absauganlage ausgestattet, die verhindert, dass sich im Schrankinnern explosive Gasgemische bilden können.
Lithium-Ionen-Akkus sind leistungsstarke Energiespeicher und werden in Lagern und Werkstätten für Elektrowerkzeuge oder sogar zum Antrieb von elektrischen Flurförderzeugen genutzt. Da sie sich bei falscher Lagerung entzünden können und im Brandfall schwer zu löschen sind, sind Lithium-Ionen-Akkus als Gefahrstoff eingestuft und sollten unbedingt in geeigneten Gefahrstoffschränken gelagert werden.
Dazu führen wir Akku-Sicherheitsschränke, die sowohl eine passive als auch aktive Lagerung der Energiespeicher ermöglichen: In den Gefahrstoffschränken mit passiver Lagerung bewahren Sie zwischengelagerte oder zur Entsorgung bestimmte Lithium-Ionen-Akkus sicher auf. In unseren Schränken zur aktiven Lagerung können Sie die Akkus über integrierte Ladeplätze gleichzeitig sicher aufladen.
Die Schränke bieten je nach Modell auch Belüftungsanlagen, die einen Wärmestau im Schrankinnern verhindern und dafür sorgen, dass die Akkus nicht überhitzen können. Temperatursensoren melden zudem, wenn eine Überhitzung der gelagerten Akkus droht. Im Fall einer Entzündung werden je nach Ausstattung des jeweiligen Gefahrstoffschranks Rauchmelder und optische sowie akustische Brandalarmsignale ausgelöst.
Weitere Ausstattungsmerkmale:
Mit dem passenden Zubehör für Gefahrstoffschränke lassen sich die Lagerschränke mit geeigneten Boden- und Auffangwannen, Abluft- und Filteraufsätzen sowie diversen Haltevorrichtungen ergänzen:
Sie sind gemäß der TRGS 510 und GefStoffV verpflichtet, in Ihren Arbeitsbereichen Gefahrstoffschränke zu verwenden, sobald Sie Gefahrstoffe lagern wollen, die folgende Eigenschaften aufweisen:
Damit Sie Gefahrstoffe ordnungsgemäß aufbewahren können, muss ein Gefahrstoffschrank für die entsprechende Substanz geeignet sein. Zusätzlich sind bei der Lagerung von Gefahrstoffen in Gefahrstoffschränken laut TRGS 510 die Kleinmengenlagerung sowie die Regeln zur Zusammenlagerung von Gefahrstoffen zu berücksichtigen.
Gemäß § 8 GefStoffV müssen alle Gefahrstoffe sicher und vor Unbefugten geschützt im Betrieb aufbewahrt werden. Ob ein Gefahrstoffschrank verschließbar sein muss, richtet sich aber auch nach den darin zu lagernden Gefahrstoffen. Beispielsweise sind akut toxische oder krebserregende Gefahrstoffe stets in einem sicher verschließbaren Gefahrstoffschrank aufzubewahren, sodass nur fachkundige Personen Zugang zu den Gefahrstoffen haben.
Gefahrstoffschränke sind in regelmäßigen Abständen durch eine sachverständige Person gemäß folgender Vorschriften zu prüfen:
Gefahrstoffschränke, die über eine Brandschutzfunktion verfügen, sind dabei mindestens einmal jährlich zu kontrollieren. Neben einer allgemeinen Sichtprüfung auf Schäden werden auch die Funktionen eines Gefahrstoffschrankes überprüft. Dazu gehören: