Förderung & Investitionsbooster für Elektro-Stapler
Ziel der Förderung
Die Förderung unterstützt Unternehmen dabei, fossile Antriebe durch elektrische Technologien zu ersetzen. Ziel ist es,
- CO₂-Emissionen nachhaltig zu senken und
- Energiekosten im Betrieb zu reduzieren.
Was wird gefördert?
- Förderquote: bis zu 33 % der förderfähigen Investition
- Mindestinvestition: 2.000 €
- Maximaler Zuschuss: 200.000 €
- Je nach Unternehmensgröße und Förderprogramm können unterschiedliche Fördersätze gelten:
→ Kleine Unternehmen: Basisförderung 15 % / Elektrifizierung 33 %
→ Mittlere Unternehmen: Basisförderung 10 %
→ Große Unternehmen: abhängig von Bedingungen (z. B. mind. 15 % Energieeinsparung, Altgerät > 5 Jahre)
Voraussetzungen für die Förderung
Um eine Förderung zu erhalten, gelten folgende Bedingungen:
- Es werden nur neue Elektro-Stapler gefördert.
- Das Gerät muss mindestens 3 Jahre zweckentsprechend genutzt werden.
- Das Altgerät muss mindestens 5 Jahre im Anlagevermögen sein.
- Die Zuwendung muss vor Projektbeginn beantragt werden.
- Nur Barkauf oder Darlehen sind förderfähig (kein Leasing oder Mietkauf).

Wer ist antragsberechtigt?
Förderberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Deutschland:
1. Kleine Unternehmen (KU):
- Weniger als 50 Mitarbeiter
- Jahresumsatz oder Bilanzsumme ≤ 10 Mio. €
2. Mittlere Unternehmen (MU):
- Weniger als 250 Mitarbeiter
- Jahresumsatz ≤ 50 Mio. € oder Bilanzsumme ≤ 43 Mio. €
3. Große Unternehmen (GU):
- Mehr als 250 Mitarbeiter
- Jahresumsatz > 50 Mio. € oder Bilanzsumme > 43 Mio. €