In beinahe jedem Betrieb kommen Sie zum Einsatz: Sprossen-Anlegeleitern, -Vielzweckleitern, - Mehrzweckleitern, Stufen-Steh- und Sprossen-Doppelleitern. Sie erleichtern das Erreichen von Höhen und werden je nach Leiterart universell für Montagearbeiten oder Kommissioniertätigkeiten eingesetzt. Doch nicht alle Leitern sind aus Sicht der Betriebssicherheit und des Arbeitsschutzes für den Einsatz als Arbeitsplatz geeignet.
So ist es gewerblichen Anwendern in Zukunft nicht mehr gestattet, Arbeiten auf einer Leitersprosse stehend vorzunehmen, sondern sie müssen zukünftig auf einer Stufe oder Plattform stehen. Diese Änderungen liegen in den grundlegend reformierten „Technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS 2121-2“ begründet. Bei Jungheinrich PROFISHOP finden Sie eine große Auswahl TRBS-konformer Leitern namhafter Hersteller, darunter auch die innovativen TRBS-Leitern der STABILO +S Serie von KRAUSE, die zugleich Arbeitsplatz und Verkehrsweg in einer Leiter sind.
Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) enthalten arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse, die die sichere Nutzung von verschiedenen Arbeitsmitteln im Betrieb ermöglichen sollen. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Baua), der Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat diese Regeln unter der Norm TRBS 2121 zusammengefasst. Mit dem Inkrafttreten der „Technischen Regeln für Betriebssicherheit 2121 Teil 2“ im Dezember 2018 haben sich für gewerbliche Nutzer von Leitern einige Änderungen ergeben. Die Arbeitsschutzvorschriften sehen vor, dass Sprossenleitern unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr als Arbeitsmittel erlaubt sind, was bei Nichtbeachtung schlimmstenfalls zur Sperrung einer kompletten Baustelle führen kann.
Die Norm TRBS 2121-2 gibt sowohl Regeln dazu vor, wann Leitern als Verkehrswege und wann als Arbeitsplatz genutzt werden dürfen:
Werden Sprossenleitern oder Stufenleitern als Zugang zu oder Abgang von hochgelegenen Arbeitsplatzen (Verkehrsweg) genutzt, gilt Folgendes:
Sollen Leitern als Arbeitsplatz dienen, sehen die Vorschriften umfangreichere Bestimmungen vor. Generell gilt, dass die verfügbare Trittfläche auf einer Stufe (mindestens 80 Millimeter) oder einer Standplattform (250 x 250 Millimeter) laut TRBS 2121-2 gegeben sein muss. TRBS-Leitern sind darüber hinaus standsicher und gegen Verrutschen aufzustellen, etwa dadurch, dass sie an den Leiterfüßen über rutschhemmende Beschichtungen verfügen oder mittels Bügeln eingehangen werden können. Handelt es sich bei den Leitern um Schiebeleitern, müssen diese über einen Seilzug oder andere Vorrichtungen gegen ein Zusammenschieben abgesichert sein: