Dieses Schutzschild ist für das sichere Abdecken der Gabelspitzen Ihres Gabelstaplers geeignet
Hinweis: Die Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution BGHW weist darauf hin: Werden Gabelstapler im öffentlichen Verkehrsbereich eingesetzt, so müssen die Spitzen der Gabelzinken bei Leerfahrten abgedeckt werden.
Über Gabel-Einfahrtaschen wird das Schutzschild ganz einfach mit den Gabelzinken aufgenommen
Durch die Kette wird das Schild gegen Abrutschen am Hubgerüst gesichert
Die rot-weiße Warnmarkierung auf der Vorderseite des Schilds weist andere Verkehrsteilnehmer darauf hin, dass der Gabelstapler lange Gabelzinken vorn drauf hat
Stabile Stahlblechkonstruktion gemäß § 30 (1) 1. StVZO (Beschaffenheit der Fahrzeuge): Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, dass ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt