Profi Tipp: Bei Treppen mit 60° Neigungswinkel ist ein beidseitiger Handlauf nach DIN EN ISO 14 122 Pflicht - Ab einer Treppenhöhe von 3000 mm ist eine Zwischenplattform erforderlich
Zusatzpreis für Zwischenablauf auf Anfrage
Bodenkonsolen zur Befestigung des Überstiegs
Einseitiger Handlauf und Plattformgeländer, einzeln und ohne Werkzeug abnehmbar
Optionales Zubehör: Stahl-Gitterrost-Stufenbelag zweiter Handlauf und Plattformgeländer, fahrbare Ausführung und Schwenktüren auf Anfrage